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Ermittlungsverfahren Verleumdung Hinderungsgrund Einstellung?

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BStromberg:

--- Zitat von: Musidenn am 11.08.2021 09:32 ---
--- Zitat von: BStromberg am 11.08.2021 08:44 ---Verleumdung finde ich "schwierig", da sind regelmäßig zahlreiche Bezugspunkte zu allg. Arbeit in der Verwaltung gegeben, die berechtigte Zweifel am Bewerber aufkommen lassen können.

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Die da wären?

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Bei einem Beamten bsplsw. wären erkennbare Haltungsprobleme gegeben, die die Amtswürdigkeit im Allgemeinen in Frage stellen könnten auf Grund mangelhafter persönlicher Eignung, zumindest sofern sich der zu ermittelnde Vorwurf erhärtet.

Aber - wie gesagt - das kommt auf die Gesamtumstände im Einzelfall an.

carriegross:

--- Zitat von: Wdd3 am 11.08.2021 09:35 ---
--- Zitat von: Musidenn am 10.08.2021 22:33 ---Wenn es also eine Stelle in der Bearbeitung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen geht, muss man wohl ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung nicht angeben und darf lügen?

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Nein, das sollte man nicht.

...und hier ist ein Auszug aus dem von @carriegross angeführtem Urteil:

 Der Arbeitgeber darf beim Arbeitnehmer bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Informationen zu Vorstrafen einholen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies "erfordert", dh. bei objektiver Betrachtung berechtigt erscheinen lässt. Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 29).

b) Auch die Frage nach noch anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahren kann zulässig sein, wenn solche Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Arbeitnehmers begründen können. Dem steht die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Unschuldsvermutung nicht entgegen. Diese bindet unmittelbar nur den Richter, der über die Begründetheit der Anklage zu entscheiden hat. Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem anhängigen Ermittlungs- oder Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürften.

Ich persönlich halte es objektiv betrachtet für relevant das die Bezugs-Empfänger vom Sachbearbeiter(?) nicht verleumdet werden.

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Wenn es hier um eine SB-Stelle gehen sollte und der SB sollte für die Bearbeitung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen zuständig sein, inwiefern soll eine (evtl. neue!?) Verleumdung (gegenüber Bezugsempfängern) diesbzgl. konkret hinderlich sein? Das ist aber sowas von weit hergeholt!

Mal abgesehen davon und falls es zu einem Urteil kommen sollte, Musidenn verurteilt werden sollte, was dann nicht zwangsläufig in einem Führungszeugnis stehen würde, auch nicht im Führungszeugnis Belegart O, das Musidenn wahrscheinlich schon vorlegen bzw. beantragen musste, steht davon ja auch noch nichts im aktuellen Führungszeugnis, der aktuelle AG wird von einer Verurteilung niemals erfahren. Es sei denn natürlich, Musidenn muss ins Gefängnis wegen der Verleumdung.

Wdd3:
Da möchte ich doch mal ein blödes Beispiel anführen, in Bezug zu deinen Ausführungen. Wenn jemand ein Fahrrad stielt und keiner merkt es (weil der Eigentümer so viele Fahrräder besitzt das es nicht auffällt) war der Diebstahl dann legal?
Oder um mal ins philosophische zu gehen:
Wenn im Wald ein Baum umfällt und niemand ist dabei, hat der Baum dann ein Geräusch verursacht?

carriegross:

--- Zitat von: Wdd3 am 11.08.2021 10:26 ---Da möchte ich doch mal ein blödes Beispiel anführen, in Bezug zu deinen Ausführungen. Wenn jemand ein Fahrrad stielt und keiner merkt es (weil der Eigentümer so viele Fahrräder besitzt das es nicht auffällt) war der Diebstahl dann legal?
Oder um mal ins philosophische zu gehen:
Wenn im Wald ein Baum umfällt und niemand ist dabei, hat der Baum dann ein Geräusch verursacht?

--- End quote ---

Kirche ... Dorf ... Äppel ... Birnen ... Vergleich ... hinkt ...

Wenn Sie im Büro nach der Mittags-Kohlsuppe alleine sitzen und einen fahren lassen, stinkts dann oder nicht?

Wdd3:
Sehr gut, da hast du die Lösung gleich dabei. Im 1. wie im 2. Satz. Oder was glaubst du warum ich meine Ausführungen mit
--- Zitat von: Wdd3 am 11.08.2021 10:26 ---Da möchte ich doch mal ein blödes Beispiel anführen

--- End quote ---
begonnen habe?

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