Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zur Stelle und Bewerbungsgespräch
2strong:
Spid, bei aller Liebe: Wenn Du so weiter machst, nimmt der Junge die Stelle womöglich nicht an, aus Sorge, die setzen ihn rückwirkend runter. Dass das nicht passieren wird, weißt Du auch.
Spid:
Sie setzen ihn ja auch nicht runter. Er ist von vornherein in E3 oder E4 eingruppiert. Es ist nicht unüblich, daß Eingruppierungsirrtümer des AG korrigiert werden. Es gibt dafür sogar einen Begriff, der in jahrzehntelanger BAG-Rechtsprechung geprägt worden ist: korrigierende Rückgruppierung. Die Länderverwaltungen sind übrigens statistisch einsame Spitze in der Beteiligung an entsprechenden BAG-Verfahren. Inwiefern wäre also die gesicherte Erwartung, daß dies nicht geschehen würde, auch nur im Ansatz gerechtfertigt?
2strong:
Mir ist schon klar, worauf Du abhebst, ich halte diese Rechtsfolge dennoch für sehr unwahrscheinlich und befürchte, dass der Kollege, weil er Deine - in der Sache unwidersprochenen - Ausführungen hinsichtlich Ihrer praktischen Konsequenz nicht einzuordnen weiß.
Spid:
Ich glaube, Du unterschätzt bei weitem die Häufigkeit und Praxisrelevanz des Phänomens.
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 24.08.2021 16:56 ---Sie setzen ihn ja auch nicht runter. Er ist von vornherein in E3 oder E4 eingruppiert. Es ist nicht unüblich, daß Eingruppierungsirrtümer des AG korrigiert werden. Es gibt dafür sogar einen Begriff, der in jahrzehntelanger BAG-Rechtsprechung geprägt worden ist: korrigierende Rückgruppierung. Die Länderverwaltungen sind übrigens statistisch einsame Spitze in der Beteiligung an entsprechenden BAG-Verfahren. Inwiefern wäre also die gesicherte Erwartung, daß dies nicht geschehen würde, auch nur im Ansatz gerechtfertigt?
--- End quote ---
Wo du Statistik ansprichst - hast du irgenwelche Daten, wie oft so eine korrigierende Rückgruppierung stattfindet? Erlebt habe ich allenfalls die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, der die vermeintliche Eingruppierung rechtfertigt.
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