Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende Höhergruppierung
Spid:
Die auszuübende Tätigkeit ändert sich durch eine Gesetzesänderung - wie bereits ausgeführt - nicht. Dazu bedarf es des Tätigwerdens des AG - und zwar nicht in Form von Fortbildungen, sondern durch die konkrete Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Ansonsten ändert sich diese nicht.
Der AG muß nicht auf Rechtsfolgen von Tätigkeitsänderungen hinweisen. Es bedarf auch keiner schriftlichen Einigung dazu.
Also: hat der AG die auszuübende Tätigkeit geändert? Und wenn ja, wann hat er das getan?
AniramE:
Ja spannende Frage. Wie könnte die Änderung einer Tätigkeit durch den AG denn aussehen? Schriftliche Ankündigung?
Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt. Dadurch hat sich meine Tätigkeit automatisch, ohne separate Ankündigung durch den AG verändert.
Organisator:
--- Zitat von: AniramE am 30.08.2021 14:05 ---Ja spannende Frage. Wie könnte die Änderung einer Tätigkeit durch den AG denn aussehen? Schriftliche Ankündigung?
Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt. Dadurch hat sich meine Tätigkeit automatisch, ohne separate Ankündigung durch den AG verändert.
--- End quote ---
Dein Arbeitgeber sollte dir zu irgendeinem Zeitpunkt mitgeteilt haben, welche Aufgaben du übernehmen sollst. Idealerweise mit einer Tätigkeitsdarstellung zum Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Spid:
Der AG teilt mit, daß nun nicht mehr A, B und C auszuüben sei, sondern A, D und E. Automatisch ändert sich an der asuzuübenden Tätigkeit überhaupt nichts. Selbst wenn die Ausübung der auszuübenden Tätigkeit nach der neuen Gesetzeslage unzulässig oder gar strafbewehrt wäre, änderte sich an der auszuübenden Tätigkeit nichts. Der AN dürfte sie lediglich ggfs. verweigern - aber auch das ändert nichts an der auszuübenden Tätigkeit.
AniramE:
Diese Art von Tätigkeitsnachweis gab es so nicht. Der Kollege der die Höhergruppierung begleitet hat, hat mit einem weiteren Kollegen eine neue Stellenbeschreibung erstellt, die dann der GPA weitergegeben wurde. Mir wurde konkret nie mitgeteilt welche neuen Aufgaben zu übernehmen sind. Dies hat sich alles im Prozess ergeben. Das Verfahren hat sich ja erst mit der Zeit entwickelt.
Aber was bedeutet es nun für mich? Meine Tätigkeit ist gleichgeblieben, da es mir nicht mitgeteilt wurde? Und ich kann in der S11b bleiben?
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