Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wie wann korrekt Pausen abziehen?
Spid:
Ich arbeite in keiner Behörde - und falle unter §18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG.
Das ArbZG richtet sich an den AG. Ob dieser gegen das ArbZG verstößt, indem er den AN länger als 6 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt, berührt die geleistete Arbeitszeit in keinster Weise. Der AG begeht ggfs. einen Arbeitszeitbetrug, wenn er eine nicht gemachte Pause einfach abzieht. Der Verstoß gegen die von @Wdd3 auszugsweise wiedergegebenen Vorschriften des §4 ArbZG liegt auch nicht in der zutreffenden Dokumentation der Arbeitszeit, sondern in der gesetzwidrigen Beschäftigung des AN.
luigi:
D. h., ich bin als AN gar nicht verpflichtet, eine Pause zu machen? ???
Spid:
Nein. Der AG hat sein Direktionsrecht so auszuüben, daß er Pausen im Vorhinein festlegt, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Er kann dies auch tun, indem er den AN anweist, seine Pausenzeit nach Vorgaben selbst im Vorhinein festzulegen, bspw. „Der AN legt seine Pausenzeit von 30 Minuten im Zeitfenster 11:30 bis 13:30 selbst fest.“ Dies zu überwachen und durchzusetzen ist dann aber wieder AG-Aufgabe.
luigi:
Aber wenn Pausenzeiten vom AG im AV oder in einer Dienstvereinbarung vorgibt, dann hat sich der AN daran zu halten?
Spid:
Ja. Wenn er sich nicht daran hält, wirkt sich das aber nicht dahingehend aus, daß dennoch die Pause abgezogen werden könnte, wenn sie nicht gemacht wurde.
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