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Wie wann korrekt Pausen abziehen?
WasDennNun:
--- Zitat von: luigi am 24.09.2021 06:39 ---Aber wenn Pausenzeiten vom AG im AV oder in einer Dienstvereinbarung vorgibt, dann hat sich der AN daran zu halten?
--- End quote ---
Nicht gemachte Pausen dürfen nicht abgezogen werden!
Der AG kann verklagt werden, wenn er nicht gemachte Pausen einfach von deiner Arbeitszeit abzieht.
Der AN kann eine Abmahnung bekommen, wenn er angeordnete Pausen nicht macht.
Fragmon:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.09.2021 07:15 ---
--- Zitat von: luigi am 24.09.2021 06:39 ---Aber wenn Pausenzeiten vom AG im AV oder in einer Dienstvereinbarung vorgibt, dann hat sich der AN daran zu halten?
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Nicht gemachte Pausen dürfen nicht abgezogen werden!
Der AG kann verklagt werden, wenn er nicht gemachte Pausen einfach von deiner Arbeitszeit abzieht.
Der AN kann eine Abmahnung bekommen, wenn er angeordnete Pausen nicht macht.
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Stark. Also wenn jemand keine Pause macht und diese trotzdem im System abgezogen werden, werden gleichzeitig beide "verklagt" :-D
Spid:
Beim AN ist es nur vertragswidriges Handeln, beim AG müßte ein Ermittlungsverfahren klären, ob die subjektiven TBM des Betrugs erfüllt sind, da die objektiven TBM erfüllt sind.
WasDennNun:
--- Zitat von: Fragmon am 24.09.2021 07:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.09.2021 07:15 ---
--- Zitat von: luigi am 24.09.2021 06:39 ---Aber wenn Pausenzeiten vom AG im AV oder in einer Dienstvereinbarung vorgibt, dann hat sich der AN daran zu halten?
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Nicht gemachte Pausen dürfen nicht abgezogen werden!
Der AG kann verklagt werden, wenn er nicht gemachte Pausen einfach von deiner Arbeitszeit abzieht.
Der AN kann eine Abmahnung bekommen, wenn er angeordnete Pausen nicht macht.
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Stark. Also wenn jemand keine Pause macht und diese trotzdem im System abgezogen werden, werden gleichzeitig beide "verklagt" :-D
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So wäre es richtig.
Selber schuld, wenn du in deiner Pause freiwillig arbeitest und nicht die Pause einträgst, oder den illegalen Abzug deiner Arbeitszeit bemängelst.
Fakt ist, dass am Ende ja nur eine Abmahnung am MA kleben bleibt, während der AG halt einfach per Federstrich, seinen Irrtum (Gutschrift der 30 Min, da ja die Annahme herrschte, dass die Pause ordnungsgemäß gemacht wurde und deswegen die Zeit automatisch abgezogen wurde) korrigieren kann. Für einen Betrug muss der AG ja erstmal Kenntnis davon erlangen, dass die AN anweisungswidrig keine Pause gemacht haben.
Lohnt sich also nur das Einzuklagen, wenn man früher aus dem AV aussteigen will 8) und ein gutes Zeugnis ohne Belang ist. :o
Spid:
Die objektiven TBM des Betrugs sind bereits erfüllt, wenn der AG keine positive Kenntnis einer gemachten Pause hatte.
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