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Potentieller Arbeitgeber verlangt bisherige Gehaltszettel

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Lars73:
Wurde zur Stufe verhandelt? Hat der Arbeitgeber Bereitschaft signalisiert von denn Kann-Vorschriften gebrauch zu machen? Einschlägige Berufserfahrung liegt ja nach Sachverhaltsschilderung nicht vor.

Vincentz:
Nein, es gab bisher keine Verhandlungen (mündlich/schriftlich) zur Stufe. Wie schon oben beschrieben werden Neueinstellungen in E11/1 eingruppiert. Bin verwundert das ich einen Gehaltsnachweis zur Stufenprüfung vorlegen soll.

2strong:
Wenn Du, wie vorliegend, bereits zuvor im öffentlichen Tarifregime beschäftigt bist, kann (!) die Stufe übernommen werden. Dbzgl. möchte er sich vielleicht nicht allein auf Deine Behauptung, der Stufe 4 zugeordnet zu sein, verlassen.

Spid:
Wie sollte im vorliegenden Fall eine Stufe übernommen werden? In E11 ist ja noch keine erreicht worden.

2strong:
Nach meinem Verständnis ist die Übernahmemöglichkeit gem. § 16 Abs. 2a TVöD nicht solche Stufen begrenzt, die in der jeweiligen Entgeltgruppe erworben wurden.

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