KV-Beitrage auf Erträge aus Vermietung und Verpachtung? Auf das Wohnrecht? Sicher?
Nein. nicht sicher. Aber:
Bei versicherungspflichtigen Rentnern wären Beiträge nur für Rente und Arbeitseinkommen zu zahlen (vgl. § 237 SGB V). Bei 100 € Rente ist aber eine Versicherungspflicht unwahrscheinlich, da man mehr Beiträge geleistet haben dürfte, um in die KVdR (KV der Rentner) zu kommen.
Hier wäre der Rentner also freiwillig versichert, so dass als Beitragsbemessungsgrundlage die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden müsste (vgl. § 240 Abs. 1 S. 1 SGB V). Darunter dürften dann auch die genannten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung fallen.