Und jetzt nochmal zurück zur Baufinanzierung... 
Gerne und vielleicht weiß ja hier jemand, was machbar ist.
Als ich damals im ÖD begann, kam aus der Personalverwaltung der Rat zur Beantragung von VBL und diese in einem BHW-Bausparer anzulegen. Von Anfang an und so bei Vertragsabschluss auch brav unterschrieben, musste der Bausparer diese Jahresgebühr akzeptieren. Über die Jahre läppert sich da ja doch eine Summe zusammen. Zuteilungsreif aber noch nicht die volle Gesamtsumme angespart ist er.
Ab vorgestern fand man in vielen Nachrichten ein ganz aktuelles Urteil vom BGH, der genau diese Klausel für unrechtmäßig und darum ungültig erklärt. Leute hatten die BHW verklagt und auch deren Revision wurde abgeschmettert. Hinterfragt und um Rückbuchung gebeten hatte ich bereits Ende 2021. Eingangsbestätigun per Screenshot gesichert. Antwort kam nie. Gestern hab ich auf dieses neue BGH-Urteil verwiesen, auch hier habe ich den Screenshot zur Eingangsbestätigung gespeichert.
Hat jemand mehr Infos, weil ebenfalls betroffen? (Ja, es gibt mittlerweile bessere Alternativen als die BHW. Einen neuen Vertrag woanders mache ich aber nicht mehr.) Danke!