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[Allg] Corona Zuschlag für Beamte in der PKV
newT:
--- Zitat von: Ytsejam am 05.10.2021 09:48 ---"Beamte und ihre Angehörigen müssen 7,30 Euro im Monat mehr bezahlen, die anderen Privatversicherten 3,40 Euro."
Heißt, 7,30€ pro beihilfeberechtigter Person?
--- End quote ---
Sollte für jeden sein, der einen Beitrag im PVB Tarif entrichtet. Ich gehe nicht davon aus, dass beitragsfreie Mitglieder wie Kinder den Zuschlag zu entrichten müssen.
BStromberg:
--- Zitat von: newT am 05.10.2021 10:36 ---
--- Zitat von: Ytsejam am 05.10.2021 09:48 ---"Beamte und ihre Angehörigen müssen 7,30 Euro im Monat mehr bezahlen, die anderen Privatversicherten 3,40 Euro."
Heißt, 7,30€ pro beihilfeberechtigter Person?
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Sollte für jeden sein, der einen Beitrag im PVB Tarif entrichtet. Ich gehe nicht davon aus, dass beitragsfreie Mitglieder wie Kinder den Zuschlag zu entrichten müssen.
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Wenn die beitragsfreien Kinder zur Kasse gebeten werden, reiche ich Klage ein!
BüroLurchNRW:
Kann man dagegen denn eigentlich gar nichts machen? Freunde von mir zahlen für 100% privat weniger als ich für 50% :o
Wenn das so weiter geht mit der PKV, habe ich trotz steigender Stufen in den nächsten Jahren am Ende noch weniger über ???
Karsten:
--- Zitat von: BStromberg am 05.10.2021 11:31 ---
--- Zitat von: newT am 05.10.2021 10:36 ---
--- Zitat von: Ytsejam am 05.10.2021 09:48 ---"Beamte und ihre Angehörigen müssen 7,30 Euro im Monat mehr bezahlen, die anderen Privatversicherten 3,40 Euro."
Heißt, 7,30€ pro beihilfeberechtigter Person?
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Sollte für jeden sein, der einen Beitrag im PVB Tarif entrichtet. Ich gehe nicht davon aus, dass beitragsfreie Mitglieder wie Kinder den Zuschlag zu entrichten müssen.
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Wenn die beitragsfreien Kinder zur Kasse gebeten werden, reiche ich Klage ein!
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Wen der Zuschlag betrifft
Die Beihilfe übernehme normalerweise 70 Prozent der Pflegekosten. Am Corona-Zuschlag sei die Beihilfe aber nicht beteiligt, so der Verband. Deshalb entfalle der Zuschlag vollständig auf die Versicherten.
Laut PKV-Verband sind vom Zuschlag betroffen:
- alle „Normalversicherten“ in der PPV sowohl mit als auch ohne Beihilfeanspruch,
- Studentinnen und Studenten ebenso wie Fach- und Berufsschülerinnen und -schüler sowie Praktikantinnen und
Praktikanten, die nicht beitragsfrei mitversichert sind,
- Anwartschaften, in denen Alterungsrückstellungen gebildet werden (sogenannte große Anwartschaften),
- beitragspflichtige Kinder (mit eigenem Einkommen zum Beispiel aus Waisenrente).
Opa:
Hat jemand verstanden, woher der feste einheitliche Betrag von 7,30 Euro kommt?
Ich lese aus §110a Abs. 2 SGB XI, dass der Zuschlag von jedem Versicherungsunternehmen anhand seiner Mehraufwendungen und abzüglich seiner Einsparungen individuell zu ermitteln und dann gleichmäßig auf seine Versicherten aufzuteilen ist.
Demnach sollte doch jede PKV auf einen anderen Betrag kommen, oder?
Mit Pflegeversicherungsrecht habe ich mich allerdings noch nie weitergehend beschäftigt…
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