Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
Spid:
Nach welchem Maßstab wäre das ein "gigantischer AG"?
Der AG muß niemanden umschulen. Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht nur, wenn ein freier vergleichbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die genannten Berufsgruppen sind nunmal in ihrem Tätigkeitsfeld beschränkt. Während man einen VFA so gut wie nie betriebsbedingt loswerdekann, sieht das bei spezialisierten Berufsbildern gänzlich anders aus.
DiVO:
--- Zitat von: Alitalia am 21.10.2021 12:11 ---
--- Zitat von: Spid am 21.10.2021 02:18 ---Weder entspricht die Prämisse, AN würden im öD nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten gekündigt, der Realität, noch hätte Deine individuelle Erfahrung angesichts bspw. zahlloser Referenten in E13 irgendeinen Wert.
--- End quote ---
Na dann bin ich mal auf die Beispiele gespannt wann Angestellten im öD mal ordentlich gekündigt wurde. Das habe ich noch nie gesehen oder gehört. Wenn überhaupt waren es außerordentliche Kündigungen, aufgrund schwerwiegender Vergehen und selbst da war man oftmals sehr gnädig und hat einen Auflösungsvertrag geschlossen, mitunter samt brauchbarer Beurteilung.
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Wie andere User bereits schrieben gibt es unzählige Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, von daher sind pauschale eher schwierig.
Ich habe einige Jahre als Personaler im ÖD gearbeitet und ich kann dir berichten, dass wir häufig Personen kündigen, wenn deren Leistung nicht unseren Erwartungen entspricht oder deren Verhalten zu Unfrieden in der jeweiligen EInrictung/Abteilung führt. Wir haben hierbei Kündigungen während und nach der Probezeit ausgesprochen und uns von den Leuten jeweils getrennt.
Warum einen Auflösungsvertrag anbieten, wenn die Gründe für eine Kündigung reichen? Auflösungsverträge haben wir nur unterzeichnet, wenn wir uns mit dem Arbeitnehmer verstanden haben und dieser unter Nichteinhaltung der tariflichen Kündigungsfrist ausscheiden wollte. Haben wir uns nicht mit einem Arbeitnehmer verstanden und es gab Gründe, dann haben wir die Kündigung ausgesprochen.
In diesen fünf Jahren hat genau eine Mitarbeiterin gegen die Kündigung geklagt, alle anderen (ca. 20) haben sie akzeptiert.
Solche Kündigungsgründe waren z.B. krankheitsbedingt mit negativer Zukunftsprognose, regelmäßig zu spät an der Arbeit erscheinen, Arbeitsverweigerung, Diebstahl von Eigentum des Arbeitgebers, Arbeitszeitbetrug.
ACDSee:
--- Zitat von: Corsi am 21.10.2021 12:42 ---Interessante Diskussion, aber ich habe noch was zum Thema:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/steuereinnahmen-september-anstieg-103.html
Steuereinahmen vor allem der Länder sprudeln wieder. Wer sagts den Verhandlungsführern? ;)
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Nun ja, wenn die Preise steigen, steigen mit ihnen auch als Prozentwerte festgelegte Steuern.
Das ist ja das Gute an der Inflation. Der Staat kann sich damit sanieren.
Wdd3:
--- Zitat von: DiVO am 21.10.2021 13:47 ---
Solche Kündigungsgründe waren z.B. krankheitsbedingt mit negativer Zukunftsprognose, regelmäßig zu spät an der Arbeit erscheinen, Arbeitsverweigerung, Diebstahl von Eigentum des Arbeitgebers, Arbeitszeitbetrug.
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??? Ihr habt tatsächlich Kriminellen gekündigt? ::)
DiVO:
--- Zitat von: Wdd3 am 21.10.2021 13:57 ---
--- Zitat von: DiVO am 21.10.2021 13:47 ---
Solche Kündigungsgründe waren z.B. krankheitsbedingt mit negativer Zukunftsprognose, regelmäßig zu spät an der Arbeit erscheinen, Arbeitsverweigerung, Diebstahl von Eigentum des Arbeitgebers, Arbeitszeitbetrug.
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??? Ihr habt tatsächlich Kriminellen gekündigt? ::)
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Yupp. Diese Aufzählung soll nur zeigen, dass man sich im ÖD nicht zwangsläufig immer nur über Auflösungsverträge trennt. Und ja, es gibt tatsächlich im ÖD auch Kriminelle.
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