Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
WasDennNun:
--- Zitat von: Alitalia am 21.10.2021 12:11 ---Na dann bin ich mal auf die Beispiele gespannt wann Angestellten im öD mal ordentlich gekündigt wurde. Das habe ich noch nie gesehen oder gehört.
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Ich habe schon in diverse Kliniken Reinigungskräfte und Küchenhilfen und Köche den öD durch betriebsbedingter ordentlicher Kündigung gehen sehen.
WasDennNun:
--- Zitat von: öfföff am 21.10.2021 15:09 ---Naja aber wenn ich die Gründe lese zeigt das ja auch wieder, dass man als normal agierender Mensch eben im öD quasi nie gekündigt wird. Das streben halt viele an, egal wie mans dreht und wendet.
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Ich habe schon in diverse Kliniken Reinigungskräfte und Küchenhilfen und Köche den öD durch betriebsbedingter ordentlicher Kündigung gehen sehen.
WasDennNun:
--- Zitat von: öfföff am 21.10.2021 15:09 ---Naja aber wenn ich die Gründe lese zeigt das ja auch wieder, dass man als normal agierender Mensch eben im öD quasi nie gekündigt wird. Das streben halt viele an, egal wie mans dreht und wendet.
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Ich habe in der pW bei größeren Arbeitgeber auch noch nie Menschen gesehen, denen als normal agierende Menschen gekündigt wurde.
WasDennNun:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 21.10.2021 16:12 ---Bei den großen/gigantischen AG, also den Ländern oder dem Bund
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Aktiengesellschaften, etc.
--- Zitat ---kommen betriebsbedingte Kündigungen wohl so gut wie nie vor, zumal es so gut wie immer vergleichbare Stellen gibt die zu besetzt werden können.
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--- Zitat ---Bei den über 9.983 andern AG im öffentlichen Dienst mag das anders aussehen.
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Ebenso wie ni der pW.
Der klare Vorteil in öD gegenüber der pW ist doch, dass die Leitungsebenen und die Personaler oftmals zu dämlich sind personenbedingte Kündigung durchzuziehen und man sich deshalb sicher fühlen darf.
Und das seltener das Geschäftsmodell sich ändert, dass eine betriebsbedingte Kündigung durchgeführt wird.
Und in der pW werden meistens solche Dinge oftmals bequemer per goldenen Handschlag geregelt.
öfföff:
--- Zitat von: Spid am 21.10.2021 13:39 ---Nach welchem Maßstab wäre das ein "gigantischer AG"?
Der AG muß niemanden umschulen. Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht nur, wenn ein freier vergleichbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die genannten Berufsgruppen sind nunmal in ihrem Tätigkeitsfeld beschränkt. Während man einen VFA so gut wie nie betriebsbedingt loswerdekann, sieht das bei spezialisierten Berufsbildern gänzlich anders aus.
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Natürlich muss der AG keine Umschulung zu einem anderen Berufsabschluss finanzieren, aber er muss für den Mitarbeiter eine Einarbeitung in neue Themenfelder hinnehmen und anbieten, sofern der zu haltende Mitarbeiter dazu die Fähigkeiten hat. Und derlei mögliche Stellen gibt es bei Arbeitgebern mit 10k Beschäftigten zu Genüge...
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