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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
JC83:
Das Thema betriebsbedingte Kündigung haben wir doch schon 100x durchgekaut. Und auch meine Erfahrung zeigt, dass im öD nach der Probezeit so gut wie niemand entlassen wird, selbst bei persönlichen Verfehlungen werden alle Hühneraugen zugedrückt.
Interessant wären belastbare Zahlen zum Thema Kündigungen im öD.
Als Nachteil ggü Beamten sehe ich das (auch) nicht.
Der Nettolohnvorteil durchs asoziale Entziehen aus der Solidargemeinschaft (Sozialkassen) plus Görenprämie, Bepamperung durch die Beihilfe, sowie lebenslange Bezahlung im "Krankheitsfall" (*hust), wiegen hier deutlich schwerer.
Mich persönlich ficht das nicht an, nur wäre es toll, wenn das Jammerniveau unserer Staatsfaultiere und das mit Ernennungsurkunde eingeimpfte Bedenkenträgertum geringer wäre.
Spid:
--- Zitat von: Alitalia am 21.10.2021 18:49 ---
--- Zitat von: Spid am 21.10.2021 18:40 ---Dann ist Dein Dozent in Tarifrecht ein Cretin.
--- End quote ---
Werde ich ihm ausrichten wenn ich ihn mal wieder treffe ;-)
Wie will man denn auf Landesebene eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn das Land der Arbeitgeber ist, mit 100k Arbeitsplätzen? Kann man diese Person wirklich nicht anderweitig einsetzen? Ich rede nicht von außerordentlichen Kündigungen aufgrund Fehlverhaltens oder Nichterbringung von Arbeitsleitung/Schlechtleistung.
--- End quote ---
Auch verhaltensbedingte Kündigungen können als ordentliche Kündigung erfolgen. Ebenso die personenbedingte Kündigung. Und auch betriebsbedingte Kündigungen sind möglich - nicht bei querschnittlich vorhandenen AN, aber sehr wohl bei hochspezialisierten AN: wenn man das Aufgabengebiet wegrationalisiert oder extern vergibt, was mach man mit dem Finnougristen, der Sorabistin, dem angewandten Sexualwissenschaftler? Oder mit den Fotolaboranten, als man auf digital umstellte? Welchen gleichwertigen Arbeitsplatz, der auch noch frei sein muß, für den derjenige auch noch geeignet sein muß, hat selbst ein großer AG?
JC83:
Aber Spid, sind das nicht eher Einzelfälle, die es so in der Masse gar nicht gibt, daher eher eine untergeordnete Rolle spielen und man daher durchaus zum Schluss kommen könnte, dass der öD ein Arbeitnehmerparadies ohne das Gespenst (betriebsbedingte) Kündigung ist?
Alitalia:
--- Zitat von: Spid am 21.10.2021 19:26 ---
--- Zitat von: Alitalia am 21.10.2021 18:49 ---
--- Zitat von: Spid am 21.10.2021 18:40 ---Dann ist Dein Dozent in Tarifrecht ein Cretin.
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Werde ich ihm ausrichten wenn ich ihn mal wieder treffe ;-)
Wie will man denn auf Landesebene eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn das Land der Arbeitgeber ist, mit 100k Arbeitsplätzen? Kann man diese Person wirklich nicht anderweitig einsetzen? Ich rede nicht von außerordentlichen Kündigungen aufgrund Fehlverhaltens oder Nichterbringung von Arbeitsleitung/Schlechtleistung.
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Auch verhaltensbedingte Kündigungen können als ordentliche Kündigung erfolgen. Ebenso die personenbedingte Kündigung. Und auch betriebsbedingte Kündigungen sind möglich - nicht bei querschnittlich vorhandenen AN, aber sehr wohl bei hochspezialisierten AN: wenn man das Aufgabengebiet wegrationalisiert oder extern vergibt, was mach man mit dem Finnougristen, der Sorabistin, dem angewandten Sexualwissenschaftler? Oder mit den Fotolaboranten, als man auf digital umstellte? Welchen gleichwertigen Arbeitsplatz, der auch noch frei sein muß, für den derjenige auch noch geeignet sein muß, hat selbst ein großer AG?
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Guten Arbeitgebern ist auch etwas an den Menschen gelegen und somit ermöglicht er eine Weiterbeschäftigung in anderer Funktion und zahlt im Zweifel auch eine Umschulung. Aber sind verhaltensbedingte Kündigungen als ordentliche Kündigung nicht recht schwer in der Realität durchsetzbar, gerade bei den zum Glück doch recht arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgerichten?
Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen:
Wer wettet noch darauf, dass es eine Einmalzahlung für den Verhandlungszeitraum + x Monate gibt?
Spid:
--- Zitat von: JC83 am 21.10.2021 20:55 ---Aber Spid, sind das nicht eher Einzelfälle, die es so in der Masse gar nicht gibt, daher eher eine untergeordnete Rolle spielen und man daher durchaus zum Schluss kommen könnte, dass der öD ein Arbeitnehmerparadies ohne das Gespenst (betriebsbedingte) Kündigung ist?
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Eben genau das kann man nicht sagen - völlig unabhängig davon, wie häufig es vorkommt, solange die Häufigkeit nicht gleich Null ist, denn die individuelle Wahrscheinlichkeit für eine (betriebsbedingte) Kündigung wird dadurch nicht berührt. Zudem war die Behauptung ja
--- Zitat von: Alitalia am 21.10.2021 18:36 ---Mein Dozent in Tarifrecht meinte man kann Angestellte unter normalen Umständen nicht kündigen nachdem sie erst mal einen unbefristeten Job hat. Das bezog sich jedoch auf Landesebene, und ich glaube der weiß ganz gut was er macht mit Jahrzehnten im Personalbereich.
--- End quote ---
Und das ist schlicht unzutreffend. Davon ab kommen betriebsbedingte Kündigungen im öD nun wirklich nicht selten vor. Die Masse der AG im öD sind kleine AG. Und es gibt sogar öffentliche AG, die nicht dem Geltungsbereich des KSchG unterfallen, der AG mithin nicht einmal eines Grundes bedarf - und der AG auch Gebrauch davon macht.
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