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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion

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Spid:

--- Zitat von: Alitalia am 21.10.2021 21:06 ---
--- Zitat von: Spid am 21.10.2021 19:26 ---
--- Zitat von: Alitalia am 21.10.2021 18:49 ---
--- Zitat von: Spid am 21.10.2021 18:40 ---Dann ist Dein Dozent in Tarifrecht ein Cretin.

--- End quote ---

Werde ich ihm ausrichten wenn ich ihn mal wieder treffe ;-)

Wie will man denn auf Landesebene eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn das Land der Arbeitgeber ist, mit 100k Arbeitsplätzen? Kann man diese Person wirklich nicht anderweitig einsetzen? Ich rede nicht von außerordentlichen Kündigungen aufgrund Fehlverhaltens oder Nichterbringung von Arbeitsleitung/Schlechtleistung.

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Auch verhaltensbedingte Kündigungen können als ordentliche Kündigung erfolgen. Ebenso die personenbedingte Kündigung. Und auch betriebsbedingte Kündigungen sind möglich - nicht bei querschnittlich vorhandenen AN, aber sehr wohl bei hochspezialisierten AN: wenn man das Aufgabengebiet wegrationalisiert oder extern vergibt, was mach man mit dem Finnougristen, der Sorabistin, dem angewandten Sexualwissenschaftler? Oder mit den Fotolaboranten, als man auf digital umstellte? Welchen gleichwertigen Arbeitsplatz, der auch noch frei sein muß, für den derjenige auch noch geeignet sein muß, hat selbst ein großer AG?

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Guten Arbeitgebern ist auch etwas an den Menschen gelegen und somit ermöglicht er eine Weiterbeschäftigung in anderer Funktion und zahlt im Zweifel auch eine Umschulung.
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Erstens ist das als Entgegnung ungeeignet und zweitens ist die Prämisse Unfug. Arbeitsbeziehungen sind Rechtsbeziehungen. Es sind gegenseitige Rechte und Pflichten - und nichts anderes.


--- Zitat ---Aber sind verhaltensbedingte Kündigungen als ordentliche Kündigung nicht recht schwer in der Realität durchsetzbar, gerade bei den zum Glück doch recht arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgerichten?

--- End quote ---

Naturgemäß deutlich einfacher als außerordentliche Kündigungen.

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.10.2021 16:42 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 21.10.2021 16:12 ---Bei den großen/gigantischen AG, also den Ländern oder dem Bund

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Aktiengesellschaften, etc.

--- Zitat ---kommen betriebsbedingte Kündigungen wohl so gut wie nie vor, zumal es so gut wie immer vergleichbare Stellen gibt die zu besetzt werden können.
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--- Zitat ---Bei den über 9.983 andern AG im öffentlichen Dienst mag das anders aussehen.
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Ebenso wie ni der pW.


Der klare Vorteil in öD gegenüber der pW ist doch, dass die Leitungsebenen und die Personaler oftmals zu dämlich sind personenbedingte Kündigung durchzuziehen und man sich deshalb sicher fühlen darf.
Und das seltener das Geschäftsmodell sich ändert, dass eine betriebsbedingte Kündigung durchgeführt wird.

Und in der pW werden meistens solche Dinge oftmals bequemer per goldenen Handschlag geregelt.

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Auf Länderebene gibt es zudem eine Vielzahl von Personen die bei einer Kündigung einbezogen werden müssen, die internen Hürden sind einfach sehr hoch und der Aufwand für die Stelle die kündigen möchte immens, wenn es sich nicht gerade um grobe Verfehlungen handelt.

Also die Gefahr im öD vom Land oder Bund entlassen werden geht gegen 0. Bei einer Aktiengesellschaft ist sie schon deutlich höher, wenn’s mal nicht so läuft.

Spid:
Ist das BAG-Urteil zur Kündbarkeit ordentlich unkündbarer AN nicht gegen einen AG auf Länderebene ergangen?

öfföff:
Daraus:  " Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung ist aber grundsätzlich möglich, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dieser Ausschluß dazu führe, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anderenfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüber stünde. Allerdings sei der Arbeitgeber wegen des Ausschlusses der außerordentlichen Kündigung in einem besonderen Maße verpflichtet, zu versuchen, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden. Erst wenn alle denkbaren Alternativen ausscheiden, könne ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen."

Die Hürden sind sehr hoch (so hoch dass es quasi fast nie vorkommt). Und bei großen Arbeitgebern des Landes/Bundes findet sich immer eine Stelle in die man eingearbeitet werden kann. Bei ner kleinen Klitsche, einer ausgegliederten GmbH Tochterfirma einer Kommune mit 100 Mann mag das anders sein.
Naja die Diskussion ploppt hier ja alle 6 Monate auf und wir drehen uns im Kreis.

Spid:
Das sind aber die Hürden bei ordentlich unkündbaren AN. Naheliegenderweise sind die Hürden, einen ordentlich unkündbaren AN zu kündigen, hoch. Es geht aber überhaupt nicht um ordentlich unkündbare AN. Auf das Urteil verwies ich lediglich, um aufzuzeigen, daß auch solche AG Arbeitsverhältnisse kündigen.

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