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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
WasDennNun:
--- Zitat von: Flash91 am 10.08.2022 11:22 ---
--- Zitat von: öfföff am 09.08.2022 13:31 ---Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.
--- End quote ---
Das ist sehr sicher falsch. WohnEIGENTUM ist für die meisten ÖD´ler preislich uninteressant & bei der geringen Bezahlung/Besoldung offensichtlich nicht gewünscht.
--- End quote ---
unsinn, die meisten öDler hätten in den letzten Jahren sich Wohneigentum zulegen können, aber wenn sie entweder nicht in der Lage sind richtig zu kalkulieren, oder es nicht wollen, dann liegt es weder am Einkommen noch am Wunsch anderer.
Alien1973:
@Keeper83
Meine Gemeinde hat auch keinen Mietspiegel, aber trotzdem kann man Erhöhen.
Wenn man unter der ortsüblichen Miete liegt kann man innerhalb von 3 Jahren bis zu 20% erhöhen, manchmal auch nur 15%. Hier sollte man mal bei der Gemeinde nachfragen ob es da spezielle Regelungen gibt.
Was ist dann ortsüblich wenn man keinen Mietspiegel hat? Vergleichswohnungen ermitteln und die Eigentümer einfach fragen, drei Beispiele reichen hier. Datenschutz spricht da nicht dagegen, man sagt ja nicht wem die Wohnung gehört, wer sie gemietet hat usw. Was ich auch schon gemacht habe war, in z.B. Immoscout Mietangebote durchforsten und so vergleichbare Wohnungen raus suchen. So habe ich meine letzte Neuvermietung eingepreist, die anderen beiden im Haus sind günstiger und noch ein gutes Stück unter ortsüblichem Mietniveau. Bei Neuvermietung kann man das ja so machen, man muss ja nicht die alte Miete verlangen sondern kann neu festlegen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Alien1973 am 10.08.2022 11:49 ---@Keeper83
Meine Gemeinde hat auch keinen Mietspiegel, aber trotzdem kann man Erhöhen.
Wenn man unter der ortsüblichen Miete liegt kann man innerhalb von 3 Jahren bis zu 20% erhöhen, manchmal auch nur 15%. Hier sollte man mal bei der Gemeinde nachfragen ob es da spezielle Regelungen gibt.
Was ist dann ortsüblich wenn man keinen Mietspiegel hat? Vergleichswohnungen ermitteln und die Eigentümer einfach fragen, drei Beispiele reichen hier. Datenschutz spricht da nicht dagegen, man sagt ja nicht wem die Wohnung gehört, wer sie gemietet hat usw. Was ich auch schon gemacht habe war, in z.B. Immoscout Mietangebote durchforsten und so vergleichbare Wohnungen raus suchen. So habe ich meine letzte Neuvermietung eingepreist, die anderen beiden im Haus sind günstiger und noch ein gutes Stück unter ortsüblichem Mietniveau. Bei Neuvermietung kann man das ja so machen, man muss ja nicht die alte Miete verlangen sondern kann neu festlegen.
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Naja, wenn du dem Mieter nicht die Möglichkeit gibst deine Vergleichswohung zu überprüfen, dann braucht er auch deiner Mieterhöhung nicht zustimmen und sie ist nichtig.
WasDennNun:
--- Zitat von: Keeper83 am 10.08.2022 10:35 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.08.2022 16:41 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 09.08.2022 15:35 ---
--- Zitat von: öfföff am 09.08.2022 13:31 ---Naja für einen durchschnittlichen ÖDler ist die persönliche Inflation ja nicht 8%.
Die meisten haben Wohneigentum so dass ein Großteil der Inflation wegfällt.
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Ich darf die Kaltmiete mit der Begründung Inflation erhöhen?
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Ja, wenn du eine Indexmiete vereinbart hast.
Die anderen dürfen die Miete auch bei einer Deflation erhöhen.
Und die Miete ist sicherlich keine Bundesweiter Inflationstreiber.
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Ich darf die Miete gar nicht erhöhen. Kein Mitspiegel meiner Kommune.
Falls jemand da einen Tipp hätte, außer selber über vergleichbare Wohnungen einen Mitspiegel (scheitert sehr wahrscheinlich am Datenschutz) oder ein Mietwertgutachten zu erstellen, wie sich eine Mieterhöhung durchsetzen ließe wäre ich dankbar.
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Dürfen schon, aber das mit den 3 Vergleichswohnungen ist halt lästig.
Mancherorts gibt es Eigentümervereine, die sich da unterstützen, oder grössere Verwaltungen, die man befragen kann (und gegen Entgelt eine Liste bekommt)
Keeper83:
--- Zitat von: Alien1973 am 10.08.2022 11:49 ---@Keeper83
Meine Gemeinde hat auch keinen Mietspiegel, aber trotzdem kann man Erhöhen.
Wenn man unter der ortsüblichen Miete liegt kann man innerhalb von 3 Jahren bis zu 20% erhöhen, manchmal auch nur 15%. Hier sollte man mal bei der Gemeinde nachfragen ob es da spezielle Regelungen gibt.
Was ist dann ortsüblich wenn man keinen Mietspiegel hat? Vergleichswohnungen ermitteln und die Eigentümer einfach fragen, drei Beispiele reichen hier. Datenschutz spricht da nicht dagegen, man sagt ja nicht wem die Wohnung gehört, wer sie gemietet hat usw. Was ich auch schon gemacht habe war, in z.B. Immoscout Mietangebote durchforsten und so vergleichbare Wohnungen raus suchen. So habe ich meine letzte Neuvermietung eingepreist, die anderen beiden im Haus sind günstiger und noch ein gutes Stück unter ortsüblichem Mietniveau. Bei Neuvermietung kann man das ja so machen, man muss ja nicht die alte Miete verlangen sondern kann neu festlegen.
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Die Eigentümer dürfen die Miete aber nur mit Einverständnis des Mieters rausgeben und wie @WasDennNun schrieb muss mein Mieter diese dann auch Überprüfen können. Das danze stößt schnell an Datenschutzrechtliche Grenzen sobald einer der Beteiligten etwas dagegen unternimmt.
Und um Neuvermietung geht es ja nicht. Wenn ich soweit mal wäre in dem Fall.
Ist ein Problemfall den ich "übernommen" habe. Fast 20 Jahre ohne Mieterhöhung ist halt die reinste Geldentwertung. Das es dem Vemieter da so schwer gemacht wird ist für mich nicht verständlich.
Egal. OffTopic.
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