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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
WasDennNun:
Wo soll da ein Datenschutzproblem sein?
Man gibt die Wohnung ohne Personenbezug (dritter Stock linke Wohnung) an, mit unschädlicher Reduktion der Miethöhe und der Mieter kann dann hingehen und versuchen es zu überprüfen.
Also klingeln und nachfragen.
Wenn er dem Mieterhöhungsbegehren nicht zustimmt, dann wird geklagt mi entsprechend teurerem Ergebnis für den Mieter, sein Risiko!
Wenn der Mieter der Vergleichswohnung sich gestört fühlt, wogegen sollte er denn Klagen?
Keeper83:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2022 06:17 ---Wo soll da ein Datenschutzproblem sein?
Man gibt die Wohnung ohne Personenbezug (dritter Stock linke Wohnung) an, mit unschädlicher Reduktion der Miethöhe und der Mieter kann dann hingehen und versuchen es zu überprüfen.
Also klingeln und nachfragen.
Wenn er dem Mieterhöhungsbegehren nicht zustimmt, dann wird geklagt mi entsprechend teurerem Ergebnis für den Mieter, sein Risiko!
Wenn der Mieter der Vergleichswohnung sich gestört fühlt, wogegen sollte er denn Klagen?
--- End quote ---
Dagegen, dass der Vermieter Inhalte aus dem Mietvertrag entgegen seiner Zustimmung an Dritte weitergegeben hat? Warum sollte ein Mieter dem zustimmen? Im Endeffekt kann das auch nachteilige Folgen für Ihn selber haben.
Und in einer Kommune ohne Mitspiegel stellen sich Mietwohnungen nicht so anonym dar wie in einem Berliner Wohnblock. (3. Stock, linke Wohnung).
Alien1973:
@Keeper83 und WasDennNun
wenn ich folgende Angaben mache, natürlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer, der natürlich seine Mieter vorher gefragt hat:
"Im 3-Parteienhaus in der Lindenstr. 48 ist für eine 85 m² Wohnung im 1. OG eine Kaltmiete von 700 EUR zu bezahlen. Garage und Keller inklusive."
Dann reicht das doch aus. Ich muss weder den Eigentümer angeben, noch den Mieter. Mein Mieter kann gerne hin fahren und fragen. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich in keinster weise.
Natürlich gibt es welche die alles und jeden anzweifeln, die gibt es immer. Nichtig ist meine Mieterhöhung deswegen noch lange nicht. Wenn er nicht zustimmt wird juristisch dagegen vorgegangen, das Ende vom Lied wird sein er muss trotzdem bezahlen.
Keeper83:
--- Zitat von: Alien1973 am 11.08.2022 09:47 ---@Keeper83 und WasDennNun
wenn ich folgende Angaben mache, natürlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer, der natürlich seine Mieter vorher gefragt hat:
"Im 3-Parteienhaus in der Lindenstr. 48 ist für eine 85 m² Wohnung im 1. OG eine Kaltmiete von 700 EUR zu bezahlen. Garage und Keller inklusive."
Dann reicht das doch aus. Ich muss weder den Eigentümer angeben, noch den Mieter. Mein Mieter kann gerne hin fahren und fragen. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich in keinster weise.
Natürlich gibt es welche die alles und jeden anzweifeln, die gibt es immer. Nichtig ist meine Mieterhöhung deswegen noch lange nicht. Wenn er nicht zustimmt wird juristisch dagegen vorgegangen, das Ende vom Lied wird sein er muss trotzdem bezahlen.
--- End quote ---
Und wenn der Mieter der Lindenstraße 48 einer Auskunft seiner Kaltmiete nicht zustimmt? Da der Grund der Auskunft ein Mieterhöhungsbegehren in seiner Kommune ist, schneidet er sich unter Umständen damit ins eigene Fleisch.
JesuisSVA:
Worin läge ein Erfordernis der Zustimmung begründet?
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