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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion

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Keeper83:

--- Zitat von: JesuisSVA am 11.08.2022 12:41 ---Worin läge ein Erfordernis der Zustimmung begründet?

--- End quote ---

Die Frage steht im Raum. Sollte deine Eninschätzung sein das es keines gibt wäre das ein Ansatzpunkt für mich.

Ein Vertrag wird zwischen 2 Parteien geschlossen (Mietvertrag). Darf eine Partei daraus Inhalte ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben?
Und Kontaktdaten der einen Partei damit von Dritten Kontakt aufgenommen werden kann zwecks Überprüfung?

JesuisSVA:
Ich sehe nicht, dass Kontaktdaten weitergegeben würden. Es werden überhaupt keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Es wird der Preis eines konkreten handelbaren Gutes genannt. Das ist nicht unüblich und wird Dir in jedem Supermarkt begegnen. Soweit im Mietvertrag kein Stillschweigen über den Mietzins vereinbart worden ist und Du ansonsten kein Verbot der Weitergabe der Information benennen kannst, bleibt im Zivilrecht erlaubt, was nicht verboten ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Alien1973 am 11.08.2022 09:47 ---@Keeper83 und WasDennNun

wenn ich folgende Angaben mache, natürlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer, der natürlich seine Mieter vorher gefragt hat:

"Im 3-Parteienhaus in der Lindenstr. 48 ist für eine 85 m² Wohnung im 1. OG eine Kaltmiete von 700 EUR zu bezahlen. Garage und Keller inklusive."

Dann reicht das doch aus. Ich muss weder den Eigentümer angeben, noch den Mieter. Mein Mieter kann gerne hin fahren und fragen. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich in keinster weise.

Natürlich gibt es welche die alles und jeden anzweifeln, die gibt es immer. Nichtig ist meine Mieterhöhung deswegen noch lange nicht. Wenn er nicht zustimmt wird juristisch dagegen vorgegangen, das Ende vom Lied wird sein er muss trotzdem bezahlen.

--- End quote ---
"Im 3-Parteienhaus in der Lindenstr. 48 ist für eine 85 m² Wohnung im 1. OG eine Kaltmiete von mindestens  698 EUR zu bezahlen. Garage und Keller inklusive."
Eben und wenn du auch noch einen Euro weniger angegeben hast, dann hast du noch nicht mal irgendwas aus dem Mietvertrag gesagt.

Du nutzt nur die Kenntnis über die Höhe und der Mieter kann dann gerne sagen, zahle ich nicht, vor Gericht wirst du dann aber eben die Dinge aus der Vergleichsmiete vorlegen und der Mieter die Gerichtskosten zahlen.

Alien1973:
Genau so schaut's aus....

Und seien wir doch mal ehrlich. Die Mieter wissen sehr genau ob sie zu viel oder zu wenig für Ihre Wohnung bezahlen. Solche Erhöhungen sind eben nur erlaubt, wenn die Miete unter der örtlichen Vergleichsmiete liegt. Da ein seriöser Vermieter eben nur dann Erhöhungen verlangt, wird der Mieter diese auch akzeptieren, da er eben weis seine Miete liegt unter der örtlichen Vergleichsmiete. Auch Mieter kennen andere Leute und unterhalten sich über Ihre Ausgaben für die Miete der jeweiligen Wohnungen.

Da ich mein Gebäude mit Mieter übernommen habe, diese jedoch über 10 Jahre keine Mieterhöhungen hatten, habe ich zuletzt Anpassungen vorgenommen. Natürlich gefällt das nicht jedem, das ist klar. Auch habe ich Vergleichsmieten vorlegen müssen, aber das ist kein großes Problem wenn man auch andere Vermieter kennt. Wem es nicht passt steht es frei sich eine andere Wohnung zu suchen. Die eine Wohnung die ich vorher erwähnt hatte wurde jedoch nicht wegen den Erhöhungen frei, sondern wegen einem Todesfall eines der beiden Mieter.

TZSteinbock:
Diese ganzen Diskussionen zeigen nur die Erbärmlichkeit des letzten Abschlusses. Verdi hat sich schlimmer über den Tisch ziehen lassen als ich es je im Oktober gedacht hätte ... und nunmehr haben wir nicht die von mir ursprünglich benannten 4 % Reallohnverlust zu verdauen sondern werden über beide Jahre wohl  die 10% erreichen... danke für so viel Verhandlungsgeschick...

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