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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion

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Fritte:

--- Zitat von: barbapapa am 26.08.2022 09:10 ---
--- Zitat von: JC83 am 26.08.2022 08:43 ---Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

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Ja, so war es gemeint. Mir ist schon klar, dass man individuell argumentiert, aber eventuell gibt es ja grundsätzliche Argumente, die du/ihr benutzt habt.

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Mein Arbeitgeber hat mich doch eingestellt, er weiß was ich mache und wie wichtig oder unwichtig ich in der Kette bin. Außerdem hat er Zugriff auf meine Tätigkeitsbeschreibung. Er kann sich durchaus selbst ein Bild machen.

Mit ist klar, dass Theorie und Praxis auseinanderdriften.

Fritte:

--- Zitat von: JC83 am 26.08.2022 09:26 ---[...] da man der Meinung ist, dass Leistung und Vergütung nicht im Einklang stehen.

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Das hier wäre dann aber eher §17 Abs. 2 TV-L.

JC83:

--- Zitat von: Fritte am 26.08.2022 09:34 ---
--- Zitat von: JC83 am 26.08.2022 09:26 ---[...] da man der Meinung ist, dass Leistung und Vergütung nicht im Einklang stehen.

--- End quote ---

Das hier wäre dann aber eher §17 Abs. 2 TV-L.

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Das setzt aber auch mindestens Stufe 3 voraus.

Im Übrigen war meine Aussage allgemeiner Natur.

WIE dein AG dich nun höher bezahlt, kann dir ja im Prinzip egal sein - wobei eine Stufenverkürzung mMn tatsächlich das Beste ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: JC83 am 26.08.2022 09:26 ---
--- Zitat von: barbapapa am 26.08.2022 09:10 ---
--- Zitat von: JC83 am 26.08.2022 08:43 ---
--- Zitat von: Fritte am 25.08.2022 14:28 ---
--- Zitat von: barbapapa am 25.08.2022 08:19 ---Womit bzw. worauf hast du das begründet?

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Mein Arbeitgeber darf sich die Begründung aus dem Paragraphen selbst raussuchen. Alles was er braucht, steht dort drin.

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Ich vermute, gemeint wurde, inwiefern du als Dienstkraft deiner Meinung nach unabkömmlich seist im Sinne des § 16 Abs. 5 S.1 TV-L?!

Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

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Ja, so war es gemeint. Mir ist schon klar, dass man individuell argumentiert, aber eventuell gibt es ja grundsätzliche Argumente, die du/ihr benutzt habt.

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Ich hatte auf Fritte reagiert ;).

Man muss seine für die Dienststelle wichtigen Leistungen hervorheben und einen entsprechenden Abwanderungsgedanken formulieren, da man der Meinung ist, dass Leistung und Vergütung nicht im Einklang stehen.

Zumindest bei uns ist so, dass der evtl. Wechsel auch "aktenkundig" gemacht werden muss, d.h. es ist ein Angebot eines anderen AG vorzulegen. Aus meiner Sicht ist das der größte Mumpitz. Wenn ich bereits ein besseres Angebot habe und ich ja ohnehin irgendwelche Gründe für das Bewerben habe, ist es doch meist eh zu spät.

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Mumpitz. Naja Die brauchen was zum Lochen und abheften.
Bekommen aber tellergrosse Augen, wenn man vor Sonnenuntergang mehrere Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorweisen kann, obwohl morgens doch erst darum gebeten wurde, dass man was in der Hand haben müsste.

WasDennNun:

--- Zitat von: Fritte am 26.08.2022 09:31 ---
--- Zitat von: barbapapa am 26.08.2022 09:10 ---
--- Zitat von: JC83 am 26.08.2022 08:43 ---Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

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Ja, so war es gemeint. Mir ist schon klar, dass man individuell argumentiert, aber eventuell gibt es ja grundsätzliche Argumente, die du/ihr benutzt habt.

--- End quote ---

Mein Arbeitgeber hat mich doch eingestellt, er weiß was ich mache und wie wichtig oder unwichtig ich in der Kette bin. Außerdem hat er Zugriff auf meine Tätigkeitsbeschreibung. Er kann sich durchaus selbst ein Bild machen.

Mit ist klar, dass Theorie und Praxis auseinanderdriften.

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Der AG ja, aber die die für deinen AG entscheiden sollen nicht.
Und außerdem wollen die ihren Fe**en Ar*h an der Wand kleben, sprich was zum lochen und abheften haben, denn zu mehr sind ja 99% derjenigen nicht da.

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