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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
Fritte:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.08.2022 12:54 ---Der AG ja, aber die die für deinen AG entscheiden sollen nicht.
Und außerdem wollen die ihren Fe**en Ar*h an der Wand kleben, sprich was zum lochen und abheften haben, denn zu mehr sind ja 99% derjenigen nicht da.
--- End quote ---
Nachdem mein AG den TV-L §16 soweit entschlüsselt hat und weiß, dass es hier nicht ums Beamtenrecht geht, nehmen Sie die TV-L Durchführungshinweise zur Hand, werden daraus herauslesen, dass die Finanzbehörde / das Finanzministerium mit zu involvieren ist.
Dort wird dann eine Weile Ping-Pong gespielt und vielleicht nach 3-30 Monaten bitten sie mich, ihnen etwas für ihren Allerwertesten an der Wand zu liefern.
Jetzt schon etwas mitzuschicken ist einfach nur vergebene Mühe... .
WasDennNun:
Zurecht, wenn du dann noch da bist, hat der AG ja das Pokerspiel besser gespielt als du.
Bei den von mir betreuten Fällen, hat es zwischen Antrag, Wunsch nach einem Beleg für die Wechselwilligkeit (Beim ersten Mal: Morgens nachgefragt ob man Einladungen für Vorstellungsgespräche nachweisen könnte, abends 3 Termin eingereicht) und Zulagen Bewilligung: original eine Woche Gedauert (weil das Gremium nur wöchentlich tagt)
Inzwischen werden die VG Termin gleich mitgeliefert und je nach MA die Zulage gewährt(bei denen die man halten will) oder ein Arbeitsangebot angefordert (also bei denen, bei denen man glaubt, sie würden Pokern, bzw. der Verlust nicht schlimm wäre)
Romsen:
--- Zitat von: Nebelkerze am 24.08.2022 11:40 ---Bin nicht sicher, ob es schon gepostet wurde, hier ein Auszug aus der Tacheles Ausgabe 07/08 2022:
Einkommensrunde 2021
Redaktion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abgeschlossen
''Die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L
wird ab dem Jahr 2023 weiter mit den Pro-
zentsätzen aus 2021 errechnet und damit
wieder dynamisiert. Das von der TdL in
der Redaktion vorgeschlagene Einfrieren
auch im Jahr 2023 konnte damit abge-
wehrt werden.''
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/dbb/pdfs/mediathek/tacheles/2022/tacheles_2022_7-8.pdf
--- End quote ---
" Aufgrund der Anhebung der Infektionsund Intensivzulagen auf 150 Euro war bei
der Vollzugszulage gemäß § 19a TV-L in
der Diskussion, auch die entsprechenden Anrechnungsbeträge auf 150 Euro
zu erhöhen. Im Ergebnis konnte der dbb
erreichen, dass der Anrechnungsbetrag
der Zulagen in der Pflege auf höchstens
90 Euro gedeckelt bleibt."
Kurze Frage: Was heißt das genau? Welcher Anrechnungsbetrag ist damit gemeint bzw. welche Auswirkungen hat das ?
Pietclock:
na mal sehen ob die öD Arbeitgeber auch die Möglichkeit des 3000 Euro steuerfreien Einmalzahlungsmodus zur Abfederung der Energiekosten nutzen werden...
Reisinger850:
Hab schon im anderen Thread geschrieben, das wird doch wie bei Corona genutzt werden. Also Ende 2023
Diese Zahlung um weniger Prozente erhöhen zu müssen.
Das war ja auch der Grund von der Ampel, dies zu ermöglichen. Sie wollen keine Tariferhöhungen auf Inflationsniveau
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