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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion

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TZSteinbock:

--- Zitat von: JesuisSVA am 05.09.2022 11:08 ---Warum sollte es die Länder interessieren, was der Bundeskanzler so von sich gibt? Ich meine, vertikale Gewaltenteilung und so...

--- End quote ---

Auch die Länder sind eben klassischer Arbeitgeber, der noch dazu auf Grund der Inflation nominelle Mehreinahmen hat. Was spricht also dagegen, diese an die Landesbediensteten als Ausgleich weiterzugeben....

nestor:
Könnte man die Jahressonderzahlung nicht steuerfrei auszahlen?

TZSteinbock:

--- Zitat von: nestor am 05.09.2022 11:40 ---Könnte man die Jahressonderzahlung nicht steuerfrei auszahlen?

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Einerseits ist die Jahressonderzahlung in der Regel bereits Tarifbestandteil und als solche fest geregelt. Hier müsste der Vertrag geändert werden. Taktisch unklug und aufwändig. Besser auf außertarifliche Einmalzahlungen  pochen, gerne auch über 24 Monate gestreckt, um es für die Arbeitgeberseite einfachen zu machen... weil der Brocken dann nicht gleich zu gross wird....

JesuisSVA:

--- Zitat von: TZSteinbock am 05.09.2022 11:19 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 05.09.2022 11:08 ---Warum sollte es die Länder interessieren, was der Bundeskanzler so von sich gibt? Ich meine, vertikale Gewaltenteilung und so...

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Auch die Länder sind eben klassischer Arbeitgeber, der noch dazu auf Grund der Inflation nominelle Mehreinahmen hat. Was spricht also dagegen, diese an die Landesbediensteten als Ausgleich weiterzugeben....

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Was auch immer "klassische Arbeitgeber" sein mögen, Regierungsgeschwafel muss sie nicht interessieren. Ob irgendwas dagegen spräche, irgenwas an irgendwen weiterzugeben, kann dahingestellt bleiben, jedenfalls stellen Verlautbarungen des Bundeskanzlers keine Richtschnur des Handelns für irgendwen, der nicht für diesen arbeitet, dar. Und da Dein Aufhänger irgendeine Verlautbarung des Bundeskanzlers war...

Kaiser80:

--- Zitat von: TZSteinbock am 05.09.2022 11:48 ---
--- Zitat von: nestor am 05.09.2022 11:40 ---Könnte man die Jahressonderzahlung nicht steuerfrei auszahlen?

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Einerseits ist die Jahressonderzahlung in der Regel bereits Tarifbestandteil und als solche fest geregelt. Hier müsste der Vertrag geändert werden. Taktisch unklug und aufwändig. Besser auf außertarifliche Einmalzahlungen  pochen, gerne auch über 24 Monate gestreckt, um es für die Arbeitgeberseite einfachen zu machen... weil der Brocken dann nicht gleich zu gross wird....

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Die JSZ ist zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung. Dies wird schon am Vergütungscharakter deutlich. Sie soll geleistete Arbeit zusätzlich honorieren, was auch durch die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate ohne Anspruch auf Entgelt deutlich wird.

Mir fehlt die Fantasie wie man dort aus der Einkommensteuerpflicht kommen soll/will...

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