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Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion

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Aktienprimus:
Mehr so am Rande der TV-L Dikussionen: Ich möchte nicht gegen Beamte schießen da es hier zum Beispiel auch systembedingte Unterschiede gibt. Aber laut eines aktuellen Artikels von Focus.de wollen offenbar etliche Bundesländer wegen gestiegener Wohnkosten ihren Beamten hohe Nachzahlungen aus Steuermitteln gewähren. Das kann demnach bei Beamten mit zwei Kindern je nach Wohnort bis zu 10.000 Euro ausmachen. Ich gönne es ihnen. Aus Angestellten-Sicht blickend ist aber festzustellen: Leider ist auch im ÖD deutlich eine Zweiklassen-Gesellschaft vorhanden. Leider gab es in meinem Fachbereich sehr schlechte Chancen auf dauerhafte Übernahme ins Beamtenverhältnis. Trotz damals schon sichtbarem Fachkräftemangel. Nun fehlen geeignete Bewerber und es wird über Fachkräftemangek geklagt...

JesuisSVA:
Da Beamte angemessen zu alimentieren sind und dabei deren Ausgaben- und Familiensituation im Gegensatz zur Vergütung von Arbeitnehmern wesentlich ist, sind entsprechende Zahlungen an Beamte nur folgerichtig. Wo genau läge das Problem einer "Zweiklassen-Gesellschaft" im öD? Oder bspw. der 264-Klassengesellschaft im TV-L?

WasDennNun:

--- Zitat von: Aktienprimus am 24.11.2022 12:49 --- Leider ist auch im ÖD deutlich eine Zweiklassen-Gesellschaft vorhanden.

--- End quote ---
Was du 8oder Focus) da beschreibst ist doch nur die Umsetzung des GG und der daraus resultierenden Feststellungen des BVerG bzgl. der amtsangemessenen Alimentation.
Das es zwei Klassen sind ist ja allein dadurch gegeben, dass der Angestellte sein Einkommen selber mitbestimmen kann durch Gehaltsverhandlungen und AG Wahl, während der Beamte auf rechtskonforme Besoldungsgesetzgebung hoffen (was ja seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben ist) und dann eben Klagen muss.
Also diese Zweiklassen existieren, aber nicht im öD sondern insgesamt.
Und am Ende sind es sogar 3 Klassen:
Beamter Angestellter Selbstständiger

so what?

thesisko:
Es wäre trotzdem schon merkwürdig, wenn die Beamten Nachzahlungen bekommen und bei den Angestellten ist man nicht bereit außertariflich einfach mal die 3000€ zu bezahlen.
Ja, es sind unterschiedliche Systeme.
Aber auch ein Beamter kann jederzeit schriftlich um Entlassung bitten und sich dann in der angeblich viel besseren freien Wirtschaft um eine Stelle bemühen. Es ist nicht so, dass Beamte sich bis zum Tod versklavt haben.

JesuisSVA:
Bei Beamten ist es verfassungsrechtlich geboten, er muss sich nicht bewegen. So einfach ist das.

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