Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NW] § 7 Abs. 4 LVO

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BüroLurchNRW:
Gut, wenn dem so sein sollte, wozu gibt es das Forum und wieso stellen dann zig andere auch rechtliche Fragen, die ebenso einfach nachzulesen sind...
Das Forum soll ja eigentlich zum Austausch und Fragen dienen... Aber SORRY, dass ich eine TODSÜNDE begangen habe und gewagt habe etwas zu fragen, was offenbar jeder Anwärter (NICHT) beantworten kann.
Wieso muss ich dann Azubis immer alles beibringen? Ist doch total überflüssig, wenn man das einfach LESEN kann.

Ich bereue zutiefst gefragt zu haben. Nächstes Mal frage ich einfach Kollegen- die reagieren komischerweise nicht so wie ihr hier wenn man etwas fragt. Dann dürftet ihr alle ja auch niemals in eurem Leben einen Anwalt oder Rat der Kollegen brauchen um Rechtsfragen zu klären?
Finde es echt hart übertrieben, aber gut zu wissen wie ihr hier tickt. Danke für nichts. Hauptsache andere kleinmachen und sich selbst in den Himmel heben. Wegen einer Frage.... die armen Azubis un Kollegen oder gar Untergebenen bei euch tun mir sehr leid. Die müssen alle Angst haben etwas selbst nicht zu wissen.

BüroLurchNRW:
@WasDennNun: Natürlich ist das persönlich, denn du stellst es dar als wäre ich vollkommen inakzeptabel in meinem Job /Beamtenstatus. Was einfach Bullshit ist nur weil ich hier etwas frage, was andere offenbar einfach "LESEN".
Ich reiß mir hier seit 3 Jahren den Arsch auf und muss mir dann son Dünnpfiff hier echt nicht geben. Ich mache meinen Job besser als die meisten meiner Kollegen. Nur wird es nicht honoriert und das ärgert mich.
Würde man einfach alle personalrelevanten Kommentare zur Verfügung stellen, bräuchte ich das Forum nicht. Danke und einen schönen Feierabend!

Organisator:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 16:28 ---Gut, wenn dem so sein sollte, wozu gibt es das Forum und wieso stellen dann zig andere auch rechtliche Fragen, die ebenso einfach nachzulesen sind...
Das Forum soll ja eigentlich zum Austausch und Fragen dienen... Aber SORRY, dass ich eine TODSÜNDE begangen habe und gewagt habe etwas zu fragen, was offenbar jeder Anwärter (NICHT) beantworten kann.
Wieso muss ich dann Azubis immer alles beibringen? Ist doch total überflüssig, wenn man das einfach LESEN kann.

Ich bereue zutiefst gefragt zu haben. Nächstes Mal frage ich einfach Kollegen- die reagieren komischerweise nicht so wie ihr hier wenn man etwas fragt. Dann dürftet ihr alle ja auch niemals in eurem Leben einen Anwalt oder Rat der Kollegen brauchen um Rechtsfragen zu klären?
Finde es echt hart übertrieben, aber gut zu wissen wie ihr hier tickt. Danke für nichts. Hauptsache andere kleinmachen und sich selbst in den Himmel heben. Wegen einer Frage.... die armen Azubis un Kollegen oder gar Untergebenen bei euch tun mir sehr leid. Die müssen alle Angst haben etwas selbst nicht zu wissen.

--- End quote ---

Deine Frage wurde insgesamt 3x zutreffend beantwortet. Zunächt von Lars, ausführlich von WasDennNun und noch ausführlicher von EiTee.
Die Totsünde ist sicherlich nicht deine Frage, sondern die Reaktion auf die zutreffenden Antworten. Wenn du daraufhin eingeschnappt reagierst, sind allgemeine Ausführungen zu Ausbildungsinhalten und Anforderungen an studierte Beamte nicht verwunderlich.

Ansonsten wäre es sicherlich schlauer, deinen Azubis nicht immer alles beizubringen, sondern auch auf die entsprechenden Regelungen hinzuweisen. So wüssten sie sich auch selbst zu helfen, wenn du mal nicht da bist.

Der wesentliche Unterschied in den Beiträgen ist, dass du auf der persönlichen Ebene schreibst und alle anderen auf einer sachlichen Ebene argumentieren. Food for Thought.

ACDSee:
Ich würde behaupten, es bewerben sich nur Beamte auf Stellen, die mehr als eine Besoldungsstufe oberhalb ihrer eigenen Besoldung eingeordnet sind, wenn diese konkrete Beförderungsaussichten haben bzw. zur Beförderung anstehen.

Es ist gut, als A10er auf einer A11er Stelle zu sitzen, um zumindest die Möglichkeit der Beförderung zu haben. Wer sich allerdings als A9er oder A10er auf eine A13er Stelle bewirbt, dem muss doch klar sein, dass er erstmal nach A10, bzw. A11 und dann nach A12 und dann erst nach A13 befördert werden kann. Vom Verbot der Sprungbeförderung gibt es nicht allzu viele Ausnahmen.

Außerdem kommt er im Regelfall gar nicht zum Zuge, da die Kollegen mit A13, A12 und A11 den Vorzug erhalten würden, da der Dienstherr gehalten ist, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen.

Auch gibt es zwischen Beförderungen Mindestwartezeiten. Im Normalfall klärt man die eigenen Annahmen vorab mit dem Personalreferat / -amt ab. Der Beamtenstatus ist halt auf lebenslange Entwicklung und auf den Aufbau und Erhalt der Arbeitskraft als Staatsdiener angelegt. Alimentation, nicht Einkommensmaximierung. Dauerhaftes Dienen, Pflichterfüllung & Loyalität und nicht der sofortige monetärer Ausgleich für eine aktuelle Tätigkeit stehen im Vordergrund.

Im Regelfall sind (interne) Stellenausschreibungen für z.B. A13er Stellen sogar mit der Voraussetzung: "Innehaben eines Statusamtes mindestens der Besoldungsgruppe A 11 LBesO LSA" versehen, um jegliche Missverständnisse auszuschließen.

WasDennNun:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 16:34 ---@WasDennNun: Natürlich ist das persönlich, denn du stellst es dar als wäre ich vollkommen inakzeptabel in meinem Job /Beamtenstatus.
--- End quote ---
Wie du selber schreibst bist du einfach reingerutscht, offensichtlich ohne einen blassen Schimmer zu haben was es heißt Beamter zu sein und dies auch in deiner Ausbildung nicht gelernt zu haben.
Das finde ich in der Tat immer noch erschreckend.

--- Zitat ---Was einfach Bullshit ist nur weil ich hier etwas frage, was andere offenbar einfach "LESEN".
--- End quote ---
Das du jetzt im Nachgang versuchst dieses Grundwissen dir anzueignen ist nicht von mir kritisiert oder bemängelt worden.

--- Zitat ---Ich reiß mir hier seit 3 Jahren den Arsch auf und muss mir dann son Dünnpfiff hier echt nicht geben. Ich mache meinen Job besser als die meisten meiner Kollegen. Nur wird es nicht honoriert und das ärgert mich.
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Natürlich wird es honoriert. In der Regel bekommen dann solche Leute (wenn sie die Gesamteignung haben) eine A+ Beurteilung und rauschen damit bei den Beförderungen oder Besetzung interessanter Posten an den Kollegen vorbei.
Nur fehlt bei dir scheinbar die innere Grundhaltung des Beamten seins.

--- Zitat ---Würde man einfach alle personalrelevanten Kommentare zur Verfügung stellen, bräuchte ich das Forum nicht. Danke und einen schönen Feierabend!

--- End quote ---
Deswegen wäre es ja auch für alle am besten, wenn du in den Tarifbereich wechseln würdest, da hast du die Problem mit der PKV nicht und kannst schön Leistungsbezogenes Entgelt bekommen.

Das du dir unter "Beamter sein" etwas anderes als die Realität vorgestellt hast (falls du eine Vorstellung davon hattest und nicht nur reingeschlittert bist) können wir nicht ändern.

Aber der Überbringer der schlechten Nachricht war ja schon in der Antike des Todes...
Du darfst gerne weiter auf mich sauer sein. Aber kuck dich doch einfach ernsthaft nach E10/E11 Stellen um und hadere nicht mit dem Beamten-System

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