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Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Kat:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 02.11.2021 11:45 ---AN Vertreter vertreten auch nur die Wünsche der AN.
Ich mutmaße einfach mal, dass bei einer Umfrage unter AN, ob die Jahressonderzahlung auf die Monate umgelegt werden soll, die Mehrheit mit "Nein" abstimmen würde.
Ich würde sogar soweit gehen, dass eine Mehrheit ein zweite Jahressonderzahlung (zB Urlaubsgeld) in Höhe von 1.200€ einer monatlichen Erhöhung von 100€ bevorzugen würde...
--- End quote ---
Bei den Sparkassen gibt es sie m.W. nach immer noch, bei uns gab es sie auch mal. Ein halbes Gehalt im Sommer. Natürlich vor der Verschlimmbesserung unseres Tarifvertrages zum TVÖD.
BAT:
Die Kernklientel von Verdi hat keinen monatlichen Überschuss zum ansparen. Das ist so schon korrekt gelöst. Die brauchen das Geld im Regelfall wirklich zu dem Zeitpunkt.
Das Urlaubsgeld war seinerzeit - wenn ich mich recht erinnere - recht spät dran, und zwar am 15. Juli. Dafür war das Weihnachtsgeld am 15.11. da und beides war nicht pfändbar. ;)
honoiboy:
--- Zitat von: BAT am 02.11.2021 12:27 ---Die Kernklientel von Verdi hat keinen monatlichen Überschuss zum ansparen. Das ist so schon korrekt gelöst. Die brauchen das Geld im Regelfall wirklich zu dem Zeitpunkt.
Das Urlaubsgeld war seinerzeit - wenn ich mich recht erinnere - recht spät dran, und zwar am 15. Juli. Dafür war das Weihnachtsgeld am 15.11. da und beides war nicht pfändbar. ;)
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Richtig. Vor allem brauchen sie das Geld nachdem sie 12 Monate dafür geschuftet haben und es ihm aber dann versagt wird weil der Arbeitsvertrag 1 Tag zu früh endet.....
Ok, die Jahressonderzahlung ist also keine nachgängige Zahlung (Denn man kann 12 Monate gearbeitet haben ohne die Sonderzahlung zu sehen). Es ist aber auch keine Vorrauszahlung (Man bekommt nur soviel Sonderzahlung wie man schon gearbeitet hat). Also ist sie ja doch wieder eine nachgängige Zahlung..........ach ne doch nicht (Denn man kann 12 Monate gearbeitet haben ohne die Sonderzahlung zu sehen)....................
Ja was ist die Jahressonderzahlung eigentlich?
Sozialarbeiter:
Eine Sonderzahlung.
Noch eine Hypothese. Jahressonderzahlung in Höhe X, da AG bevorteilt wird, ist einfacher durchzukriegen in einer Verhandlung als selbe Summe X auf den Monat umgelegt.
Würdest du sich bei einer Jahressonderzahlung von 1.200€ oder einer monatlichen Erhöhung von 97€ (statt 100€), immernoch für die monatliche Umlage entscheiden?
honoiboy:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 02.11.2021 13:05 ---Eine Sonderzahlung.
Noch eine Hypothese. Jahressonderzahlung in Höhe X, da AG bevorteilt wird, ist einfacher durchzukriegen in einer Verhandlung als selbe Summe X auf den Monat umgelegt.
Würdest du sich bei einer Jahressonderzahlung von 1.200€ oder einer monatlichen Erhöhung von 97€ (statt 100€), immernoch für die monatliche Umlage entscheiden?
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Eine Jahressonderzahlung in höhe von 5000€ von dem AN an den AG ist auch einfacher durchzukriegen in einer Verhandlung. Ändert nichts an der Tatsache das es Sittenwidrig wäre.
Ich warte immer noch auf einen Zusatz hier auf der Seite in der gewarnt wird das man auf keinen Fall am 1.12 sondern am 2.12 eingestellt werden soll, weil es sonst mehere tausend € kosten kann.
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