Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
gelber Schein am ersten Tag
Sozialarbeiter:
"[...] das Verlangen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG bedürfe weder einer Begründung noch eines Missbrauchsverdachts. [...] "
BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11.
ike:
Man könnte vermuten, dass ein gewisse Unzufriedenheit der MA besteht, weil evtl. eine sehr hohe Anzahl an MA ein derartiges Krankheitsbild haben.
Ist an Deiner Dienststellte sonst alles in Ordnung, es hört sich nicht so an?
Zeussowitz:
Es kann auch heißen, dass man sehr fürsorglich ist und gerne gesunde Mitarbeiter hat, die auf sich achten.
In der Realität hat es natürlich immer einen Grund wieso man das tut. Habe ich als AG auch bei einigen praktiziert. Das hat zum einen Auswirkungen auf die eine Person und Signalwirkung auf die Kollegen, dass man sich ggf. Nicht alles gefallen lässt.
WasDennNun:
Wenn abzusehen ist, dass die Möglichkeit besteht, dass jemand seine 42 Tage voll macht, dann ist es doch recht und billig, dass der AG mittels der AU-Bescheinigung feststellen will, ob er Lohnfortzahlung machen muss oder nicht.
Da hat er ohne den gelben Schein halt keine Möglichkeit.
Und das ganze erst ab 10 Tage zu fordern ist doch absolut transparent und verständlich.
mikano:
Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.
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