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gelber Schein am ersten Tag

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Organisator:

--- Zitat von: mikano am 01.11.2021 13:00 ---Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.

--- End quote ---

Deine Aussage trifft für die mündigen und motivierten Beschäftigten zu. Da sollte ein AG solche Methoden aus den von dir genannten Punkte sein lassen. Dann gibts aber auch die Leute, deren Hauptmotivation Geld gegen Arbeit, oder Geld gegen möglichst wenig Arbeit ist. Dafür wäre die Sache mit dem Attest ab dem ersten Tag zweckmäßig.

Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.

mikano:

--- Zitat von: Organisator am 01.11.2021 13:06 ---Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.

--- End quote ---

"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?

Lars73:
Laut Sachverhalt geht es um die Tage mit AU ohne Attest. Sowohl beim gebrochenen Arm als auch bei Kind krank werden ja Atteste vorliegen.

McOldie:

--- Zitat von: mikano am 01.11.2021 13:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.11.2021 13:06 ---Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.

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"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?

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"Kinder-Kranken-Tage" sind keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Sie  müssen vom 1. Tag an durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Freistellung des Arbeitnehmers und die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse auszulösen.

mikano:

--- Zitat von: McOldie am 01.11.2021 13:36 ---
--- Zitat von: mikano am 01.11.2021 13:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.11.2021 13:06 ---Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.

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"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?

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"Kinder-Kranken-Tage" sind keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Sie  müssen vom 1. Tag an durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Freistellung des Arbeitnehmers und die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse auszulösen.

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Danke bezüglich der Aufklärung.

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