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[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?

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WasDennNun:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:56 ---Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

--- End quote ---
bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.

2strong:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:56 ---Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

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Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.

Organisator:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:56 ---Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

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Das hat ja auch nichts mit einem Laufbahnwechsel oder überhaupt mit diesem Thema zu tun.

Ansonsten hat 2strong ja scheinbar doch was in der Landesregelung gefunden. Länger suchen führte dann wohl zum Erfolg.

BüroLurchNRW:

--- Zitat von: 2strong am 08.11.2021 13:13 ---
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:56 ---Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

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Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.

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Hier ist auch wieder von Auswahlverfahren die Rede.

Mir fehlen die Regelungen für den 0815 Fall den ich kenne:
Master nebenberuflich gemacht (auf Eigeninitiative und eigene Kosten von mehreren tsd Euro) ohne Freistellung (so wie es bei dem A2 Gang und Gebe ist). Master abgeschlossen etwa 3-5 Jahre nach Abschluss des BA. Sich dann direkt auf eine A13 Stelle bewerben ist vielleicht möglich, aber ich sehe hier in der Praxis kaum Aussicht auf Erfolg weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
Ich glaube auch wir reden hier manchmal alle ein bisschen aneinander vorbei weil es eben mehrere Varianten gibt.
Ich kenne ansonsten nur die - Master machen und dann Ref/Vorbereitungsdienst (wie auch immer es dann genannt wird) für etwa 1,5 Jahre. In der Zeit bekommt man jedoch nur "Anwärterbezüge".

BüroLurchNRW:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.11.2021 13:09 ---
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:56 ---Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

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bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.

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Genau so ist es, aber weil man eher selten die Variante hat, dass ein A9er die Beurteilung soweit toppt, dass er gegenüber dem A10er im Vorteil ist, bekommen idr eben die anderen die Stelle. Ausnahmen bestäigen die Regel. Meine Beurteilung ist schon mehr als gut, aber wohl nicht besser als die eines A10er und dann steht hier auch oft vorher schon fest wer die Stelle bekommt, da die Amtsleitungen meist sagen wen sie haben möchten.

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