Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Was macht man in ihrem Amt mit Impfverweigerern?!
ProfTii:
Es würd damit begründet, dass eine ordnungsgemäße Eingangskontrolle sonst nicht gewährleistet werden könnte - ich denke aber auch, dass man es den Ungeimpften einfach nur möglichst "unbequem" machen will. (Test kann man ja nur kaum um diese Uhrzeit machen lassen, heißt man muss am Vorabend nochmal los und gegebenenfalls muss man extra früher aufstehen, obwohl man vllt erst um 11 ins Büro will)
Wie gesagt, ob das vor Gericht Bestand hätte... Aber bis das entschieden wäre, hat man schon mal genug Leute genervt.
Kaiser80:
Wir haben uns auch gerade geeinigt. Wenn wir die Tests bzw. die Testmöglichkeit vor Ort anbieten müssen, dann zwischen 06.30 und 8.30 unter Aufssicht. Wird der Test extern durchgeführt ist er vor Dienstantritt einzureichen.
--- Zitat von: veeam am 24.11.2021 10:07 ---
Dann wäre der Vorschlag die freiwillige Testaufsicht nicht anzubieten wohl der Weg der Wahl. Dann bliebe nur der tägliche Weg zu einem Testzentrum. Die von euch zu übernehmenden zwei Tests pro Woche könntet ihr sammeln und im darauffolgenden Monat erstatten. Damit müssten eure Bediensteten nicht nur jeden Tag zum Test, sondern auch immer einen Monat alle Kosten vorstrecken bevor die dann mit der nächsten Verdienstabrechnung erstattet werden.
--- End quote ---
Hierzu warten wir noch ne Stellungnahme vom KAV ab. Hier gab's zwar ne klare Meinung. Aber Meinungen sind halt wie Arschlöcher, die hat jeder.
--- Zitat von: veeam am 24.11.2021 10:07 ---
Ob das allerdings im Sinne eines sozialen Arbeitgebers sein sollte.
--- End quote ---
Du, das ist/wäre mir echt egal. Sich freiwillig nicht impfen zu lassen find ich mindestens genau so "sozial"...
Kat:
--- Zitat von: BAT am 24.11.2021 10:20 ---
--- Zitat von: Organisator am 24.11.2021 10:12 ---Kosten erstatten? Wieso denn das? Warum sollte der öffentliche Arbeitgeber, also in der Regel der Steuerzahler für die individuelle Nicht-Impfentscheidung des Mitarbeiters bezahlen?
--- End quote ---
Weil der Steuerzahler, also der Staat, bei den Booster-Impfungen versagt hat. Keine Termine zu bekommen in vielen Ecken.Es sein denn, man gibt sich als AG mit den "alten Impfungen" zufrieden. Das dürften wohl so einige sein. Ist aber eher fahrlässig, jedoch derzeit legitim.
--- End quote ---
Es geht nicht um die Boosterimpfung sondern gerell darum, ob man geimpft ist und das ist man nach der 2. Impfung. Im übrigen wird bei Hausärzten und Kliniken und bei Gesundheitsämtern geimpft, kein Problem. BEi uns ist man derzeit dabei, nach der 1. und 2. Impfung auch den Booster im Haus zu organisieren, also dass jemand zum Boostern kommt.
BAT:
Nein. Nicht generell nach der zweiten Impfung.
Aber sicherlich. in Regionen, wo es schnell läuft, besteht das Problem nicht. Bei uns müssen jedoch selbst über 80-jährige wochenlang auf einen Impftermin warten.
Ist bekannt, ob die 2. Impfung nach J&J als Booster definiert wird, oder ab hiermit erst der vollständige Impfschutz (wieder) hergestellt wird?
Kaiser80:
--- Zitat von: BAT am 24.11.2021 11:24 ---Ist bekannt, ob die 2. Impfung nach J&J als Booster definiert wird, oder ab hiermit erst der vollständige Impfschutz (wieder) hergestellt wird?
--- End quote ---
Mein Kumpel nennt es liebevoll "Pennerglück"... Lt. Aussage seines Arztes gilt die Impfung Nr. 2 mit mRNA impstoff als "Auffrischungsimpfung"
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version