Autor Thema: Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?  (Read 7979 times)

carriegross

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Hallo,

meine Schwester hat an einer Hochschule als studentische Hilfskraft angefangen.

Das Arbeitsverhältnis soll befristet sein.

Der Arbeitsvertrag liegt aber noch nicht vor.

Da der Prof. sie unbedingt haben wollte, weil er sie brauchte, hatte sie schon angefangen zu arbeiten.

Hat sie dadurch jetzt sogar eine unbefristete Anstellung bekommen, obwohl die befristet sein soll?

Dankeschön.

LG

XTinaG

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Mit einiger Wahrscheinlichkeit könnte das der Fall sein.

Wdd3

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Mit großer Wahrscheinlichkeit ist das der Fall.

Lars73

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Es dürfte fraglich sein, dass der Prof selbst Arbeitsverträge schließt. Deshalb ist es durchaus fraglich ob dies den Arbeitgeber bindet. Es gab mal eine Entscheidung, dass ein Schulleiter der jemanden ohne schriftlichen Vertrag arbeiten gelassen hat, nicht den Arbeitgeber bindet. Beim Prof würde ich es ähnlich sehen.

RsQ

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Das mag rechtlich ja spannend sein - aber will man denn für längere Zeit studentische Hilfskraft sein? Bzw. erledigt sich dieser Status mit Ende eines Studium nicht von selbst?!

carriegross

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Evtl. Quellen jeweils bitte? Danke.

XTinaG

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Es dürfte fraglich sein, dass der Prof selbst Arbeitsverträge schließt. Deshalb ist es durchaus fraglich ob dies den Arbeitgeber bindet. Es gab mal eine Entscheidung, dass ein Schulleiter der jemanden ohne schriftlichen Vertrag arbeiten gelassen hat, nicht den Arbeitgeber bindet. Beim Prof würde ich es ähnlich sehen.

Hängt sicherlich auch vom Auftreten (Anscheinsvollmacht) ab, zudem davon, ob ein befugter Arbeitgebervertreter Kenntnis und durch Duldung implizites Wollen gezeigt hat.

carriegross

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Ich kenne mich mit universitären Strukturen nicht aus. Grundsätzlich ist es wohl so, dass ein Fachbereich jemanden für den entsprechenden Prof. zum Zuarbeiten sucht. Der Fachbereich lässt die Stelle über die Personalabteilung ausschreiben. Der Arbeitgeber ist die Hochschule selbst. Der Arbeitsvertrag wird seitens der Hochschule vom Kanzler unterschrieben. Bevor ein Arbeitsvertrag ausgesetzt wird, bedarf es (natürlich) der Zustimmung des PRs.

Es geht natürlich nicht darum, ein Leben lang Hilfskraff zu sein. Die Arbeitsverträge sind oft aber auf nur 3, 6, 9 oder 12 Monate befristet. Ein Studium dauert ja i. d. R. 3 - 4 Jahre. Wenn man mind. die Zeit von vornherein abgedeckt hat, wäre schon fein.

WasDennNun

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Wenn der Prof sollte die Personalstelle darüber in Kenntnis setzt, dass die studentische Hilfskraft angefangen hat zu arbeiten und er noch auf den Arbeitsvertrag wartet, dann muss doch die Personalstelle diesen Arbeitsbeginn untersagen.
Tut die Personalstelle das nicht, dann hat doch der AG wissen von dieser Arbeitsaufnahme und der unbefristete Vertrag ist geschlossen.
Oder?

BalBund

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Wenn der Prof sollte die Personalstelle darüber in Kenntnis setzt, dass die studentische Hilfskraft angefangen hat zu arbeiten und er noch auf den Arbeitsvertrag wartet, dann muss doch die Personalstelle diesen Arbeitsbeginn untersagen.
Tut die Personalstelle das nicht, dann hat doch der AG wissen von dieser Arbeitsaufnahme und der unbefristete Vertrag ist geschlossen.
Oder?

Nicht zwingend. Der Prof kann die Stelle auch gemeldet haben zur Einstellung, der Personalabteilung aber nicht mitgeteilt haben, dass er die Dame vorab anfangen lässt. Sie ist also ggf. momentan in einem unklaren Beschäftigungsstatus ohne Anmeldung bei den Sozialkassen.

Die Rentenversicherung freut sich über solche Dinge immens, die Unfallversicherung erst Recht, wenn da nun was passiert, weil sie z.B. HiWi in der Chemie ist, dann haftet der Prof mit seinem persönlichen Vermögen für alle Schäden und Renten.

Aber gerade im Bereich der Wissenschaftsverträge wird viel Schindluder getrieben...

WasDennNun

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Wenn der Prof sollte die Personalstelle darüber in Kenntnis setzt, dass die studentische Hilfskraft angefangen hat zu arbeiten und er noch auf den Arbeitsvertrag wartet, dann muss doch die Personalstelle diesen Arbeitsbeginn untersagen.
Tut die Personalstelle das nicht, dann hat doch der AG wissen von dieser Arbeitsaufnahme und der unbefristete Vertrag ist geschlossen.
Oder?

Nicht zwingend. Der Prof kann die Stelle auch gemeldet haben zur Einstellung, der Personalabteilung aber nicht mitgeteilt haben, dass er die Dame vorab anfangen lässt. Sie ist also ggf. momentan in einem unklaren Beschäftigungsstatus ohne Anmeldung bei den Sozialkassen.

Die Rentenversicherung freut sich über solche Dinge immens, die Unfallversicherung erst Recht, wenn da nun was passiert, weil sie z.B. HiWi in der Chemie ist, dann haftet der Prof mit seinem persönlichen Vermögen für alle Schäden und Renten.

Aber gerade im Bereich der Wissenschaftsverträge wird viel Schindluder getrieben...
Ich schrieb, die Personalstelle über den Arbeitsbeginn in Kenntnis setzt!

cyrix42

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Ist denn überhaupt ein Arbeitsverhältnis (zwischen Studentin und Uni) zustande gekommen, solang hier noch keine Willenserklärung der Personalstelle vorliegt? Der Prof. dürfte i.A, nicht berechtigt sein, Arbeitsverträge für die Uni zu schließen...

Also ich würde keinen Fnger rühren, bevor ich nicht einen unterschriebenen Arbeitsvertrag habe.

WasDennNun

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Ist denn überhaupt ein Arbeitsverhältnis (zwischen Studentin und Uni) zustande gekommen, solang hier noch keine Willenserklärung der Personalstelle vorliegt? Der Prof. dürfte i.A, nicht berechtigt sein, Arbeitsverträge für die Uni zu schließen...

Also ich würde keinen Fnger rühren, bevor ich nicht einen unterschriebenen Arbeitsvertrag habe.
Wenn der AG von der Arbeitsaufnahme Kenntnis hat und er diese nicht unterbindet, dann liegt nach meinem Verständnis ein unbefristet Arbeitsverhältnis vor.

Physiker

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Prof hier.

Deine Schwester ist noch in keinem Arbeitsverhältnis, der Professor hat nicht das Recht, Arbeitsverträge zu schließen. Bei einer Einstellung wird ein Antrag auf Einstellung an die Verwaltung der Universität geschickt, die dann den Vertrag ausstellt und den Hilfskräften zur Unterschrift zuschickt. Erst dann besteht das formale Arbeitsverhältnis. Der Professor sollte das wissen, er wird das wahrscheinlich auch Deiner Schwester kommuniziert haben und es werden entsprechende Informationen auf den Webseiten der Universität zu finden sein, dass es illegal ist, mit der Arbeit vor Vertragsbeginn zu beginnen. An meiner Universität gibt es jährliche Rundschreiben an alle Professoren, in denen das auch sehr klar kommuniziert wird. Beim Ausfüllen der Unterlagen für die Vertragsausstellung hat sie wahrscheinlich auch unterschrieben, dass diese Unterlagen noch kein Vertrag sind. Das ist zumindest bei uns so.

Es ist wichtig zu verstehen, woher diese Verwirrung kommt: In der Praxis sind die Abläufe gerade im Hilfskraftumfeld leider nicht ganz so glasklar wie in anderen Beschäftigungsumfeldern, weil es immer wieder vorkommt, dass Tätigkeiten vor Vertragsbeginn begonnen werden. Teilweise auch begonnen werden "müssen". Ein klassisches Beispiel ist, dass z.B. Übungsleiterinnen für eine Vorlesung schnell gebraucht werden, weil anstatt der geplanten 100 Leute 150 aufgetaucht sind. Da die Einstellung aber 6 Wochen dauert, das Semester aber schon nach 3.5 Monaten vorbei ist, kann es wegen derartiger Zwänge schon zu ... großzügigen ... Auslegungen des Arbeitsrechts kommen.  Dies ist eines der klassischen Beispiele, wo der starre Rahmen des Arbeitsrechts mit den anderen Randbedingungen in Forschung und Lehre kollidiert.

Ich möchte hier den Prof nicht verteidigen, gerade auch, weil es leider viele Kollegen gibt, die die sowieso viel zu gering bezahlten Hilfskräfte ausnutzen. Aber man darf  halt auch nicht vergessen, dass sehr viele Hilfskraftstellen den Mitarbeitern Freiheiten in der Zeiteinteilung usw. bieten, die andere Jobs nicht haben und dass die Beschäftigung von Studierenden, die gleichzeitig ein Vollzeitstudium absolvieren, etwas anderes ist, als die Vollbeschäftigung in anderen Sektoren. Zudem bieten Hilfskraftstellen häufig auch Qualifikationsmöglichkeiten um Umfeld des Studienfachs. Mit anderen Worten: wenn meine Hilfskräfte in den drei Wochen vor einer Klausur gar nichts machen, dann ist bei mir das auch ok, wenn sie die Zeit nacharbeiten, weil ich als Prof der Meinung bin, dass das Studium vorgeht, auch wenn das bei einem Vertrag mit festen wöchentlichen Arbeitszeiten eigentlich nicht geht (mit Ausnahme von Leuten, die Übungsgruppen betreuen, geht so etwas inhaltlich bei den typischen Hiwi-Jobs). Wenn man hier also als Hiwi zu sehr auf den rechtlichen Rahmenbedingungen herumpocht, dann bricht diese positive Flexibilität auch weg.

Sprich: was kann Deine Schwester machen?

1. Sie kann sich auf den rechtlich sauberen Standpunkt stellen und erst dann anfangen, wenn sie den Vertrag hat.

2. Sie kann versuchen, zu klagen. Da wird jeder erst einmal konsterniert sein, gefolgt von einem Vergleichsangebot. Danach wird sie aber keinen Hiwi-Job mehr bekommen.

3. Sie kann hier mitspielen, muss sich aber bewusst sein, dass sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegt und aufpassen, dass sie nicht mehr arbeitet, als bezahlt wird.

Ich empfehle Option 1 oder 3 zu wählen, wie 99% der anderen Hiwis. Und ich würde empfehlen, sich parallel  über die studentische Vertretung (nicht die Gewerkschaften oder den Betriebsrat, da diese studentische Belange erfahrungsgemäß nicht verstehen) dafür einzusetzen, dass die Beschäftigung von Studierenden einen Rechtsrahmen bekommt, der auf der einen Seite die Interessen der Studierenden als Beschäftigten berücksichtigt, gleichzeitig aber nicht zu einer Reduktion der Flexibilität bei den Hiwi-Jobs in einem Masse führt, dass diese nicht mehr neben einem Studium ausgeübt werden können.

carriegross

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@Physiker

Danke für die ausführlichen Infos.

Irgendwie bin ich wie @WasDennNun weiterhin der bauchgefühligen Meinung, dass ein unbefristetes AV durch Arbeitsaufnahme vor Vertragsunterzeichnung zustande gekommen ist, da der Prof ja bei der Uni angestellt ist für sie arbeitet.und handelt und der HiWi ja auch an der Uni angestellt ist. Der Prof ist zwar nicht zeichnungsbefugt bzgl. eines Arbeitsvertrags, aber wenn doch alles seine Wege geht, der Arbeitsvertrag schon seitens des Kanzlers in der Perso liegt und nur noch die Unterschrift des HiWis fehlt ...

Ein Beispiel einer Uni, wo das auf deren HP so kommuniziert wird oder vllt von Ihrer Uni?

Danke.

Mal losgelöst von der Uni: wie ist es denn im restlichen Arbeitsleben, egal ob Privat oder ÖD? Wenn ich befristet eingestellt werden soll, der Arbeitsvertrag noch nicht von mir unterzeichnet an den AG zurückgegeben wurde, wird man alles dafür tun, dass ich nicht davor schon die Arbeit antrete, da ich dann ja einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten habe! Oder?

Wo ist da der Unterschied zu der Uni-/-Prof-Konstellation? Es geht ja letztlich nur darum, ob jemand vor Arbeitsantritt einen befristeten Arbeitsvertrag unterzeichnet hat oder nicht! Oder?
« Last Edit: 19.11.2021 21:02 von carriegross »