Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht
was_guckst_du:
--- Zitat von: CmdrMichael am 25.11.2021 13:17 ---Manche denken erst um, wenn sie gutes Personal verlieren.
--- End quote ---
...na ja...ich denke, wirklich gutes Personal hätte diese Frage hier gar nicht erst gestellt... 8)
Der Obelix:
zur Ergänzung noch die dazugehörige Bundestagsdrucksache zum § 28 b:
Die Regelung verpflichtet Arbeitgeber bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Die Belange von Beschäftigten mit Behinderungen sind zu beachten. Nur wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten abgesehen werden. Solche betriebsbedingten Gründe können vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten. Beispiele können sein: mit einer Bürotätigkeit verbundene Nebentätigkeiten wie die Bearbeitung und Verteilung der eingehenden Post, die Bearbeitung des Wareneingangs und Warenausgangs, Schalterdienste bei weiterhin erforderlichen Kunden-und Mitarbeiterkontakten, Materialausgabe, Reparatur-und Wartungsaufgaben (zum Beispiel IT-Service), Hausmeisterdienste und Notdienste zur Aufrechterhaltung des Betriebes, unter Umständen auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb. Technische oder organisatorische Gründe, wie zum Beispiel die Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung, notwendige Veränderung der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten, können in der Regel nur vorübergehend bis zur Beseitigung des Verhinderungsgrunds angeführt werden. Auch können besondere Anforderungen des Betriebsdatenschutzes und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen gegen die Ausführung von Tätigkeiten im Homeoffice sprechen. [ Gesetzesbegründung zum Bundesinfektionsschutzgesetz, Bundestagsdrucksache 25/80, zu § 28 Abs.4]
Der Obelix:
Die Beschreibung deutet darauf hin, dass man sich mit dem Arbeiteber austauscht und natürlich auch eine Prüfung stattfindet, welche Gründe des Gesetzes hier vorliegen.
Hinderungsgründe: kein Homeoffice
keine Hinderungsgründe: Homeoffice
XTinaG:
Nein, darauf deutet nichts hin. Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer ein Angebot machen, seine Bürotätigkeit von zu Hause aus zu erledigen, sofern keine Gründe der ausgeführten Qualität entgegenstehen. Der Arbeitnehmer muß das Angebot annehmen, sofern seinerseits keine Gründe entgegenstehen. Keinem von beiden wird eine Begründung gegenüber dem anderen auferlegt. Auch gibt es kein Initiativrecht des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber kein Angebot macht. Die Konstruktion einer Begründungspflicht wirkt bereits deshalb absurd, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber nicht einmal eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen muß. Und zwar nicht einmal dann, wenn dieser explizit nachfragt.
Lisa4321:
Mir bringt die Arbeit in der Behörde sehr viel Spaß! Ich kann mir eigentlich nichts anderes mehr vorstellen. Eigentlich bin ich sehr motiviert und nehme auch gerne Nebenaufgaben an. Leider ist die Leitung nur so schwierig. :( ich hoffe das meine Freude an der Arbeit nicht kaputt geht. Es wird einfach jedes Recht des Personals unter den Tisch gekehrt und wenn mal was gesagt wird (mit Öffentlichkeit regelrecht gedroht wird) passiert vielleicht mal was. Bei Homeoffice ist es jetzt das gleiche... ich traue mich nicht, dagegen was zu sagen. Mir wurde schon gesagt,dass ich dann nicht befördert werde.
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