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Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht

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XTinaG:

--- Zitat von: Johann am 30.11.2021 10:47 ---Mal angenommen, dass ein Arbeitnehmer oder Beamter auch ohne Angebot des Arbeitgebers/Dienstherrn ins Homeoffice übergeht und dort weiterhin zu 100% seinen Tätigkeiten nachkommt. Gesetzt dem Fall, dass es in der ersten Jahreshälfte bereits problemlos funktioniert hat.

Welche Folgen hätte das für ihn und wie würdet ihr die Wahrscheinlichkeit bewerten, dass er vor einem Arbeitsgericht erfolgreich gegen diese Folgen klagen könnte? Natürlich mit den derzeitigen Sonderregeln.

--- End quote ---

Ein Arbeitnehmer könnte jedenfalls abgemahnt und bei weiterer Vertragsverletzung gekündigt werden. Ich sehe nicht, daß eine dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage erfolgreich sein könnte. Selbst dann nicht, wenn im Nachhinein zum vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers festgestellt würde, daß der Arbeitgeber ein Angebot hätte machen müssen.

DiVO:

--- Zitat von: XTinaG am 30.11.2021 11:21 ---
--- Zitat von: DiVO am 30.11.2021 10:24 ---Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.

--- End quote ---

Weil es keine "Home Office"-Pflicht gibt. Im IfsG ist klar geregelt, was zu tun ist und vom wem. Eine "Home Office"-Pflicht gehört nicht dazu. Stattdessen gibt es die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus zu erledigen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, unterliegt zunächst der Einschätzungsprärogative des jeweils Verpflichteten.

--- End quote ---

Also ist der AG verpflichtet HO anzubieten. Das war ja das ursprüngliche Problem dieses Threads.

Gewerbeaufsichtbeamter:

--- Zitat von: DiVO am 30.11.2021 10:24 ---Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.

--- End quote ---

Der Arbeitgeber hat gemäß § 28b Abs. 4 den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder bei vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, dass sie diese Tätigkeiten in ihren Wohnungen ausführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe dem entgegenstehen.

Wenn der Arbeitgeber jetzt sagt es liegen zwingende Gründe vor, dann ist das halt so.

XTinaG:

--- Zitat von: DiVO am 30.11.2021 11:25 ---
--- Zitat von: XTinaG am 30.11.2021 11:21 ---
--- Zitat von: DiVO am 30.11.2021 10:24 ---Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.

--- End quote ---

Weil es keine "Home Office"-Pflicht gibt. Im IfsG ist klar geregelt, was zu tun ist und vom wem. Eine "Home Office"-Pflicht gehört nicht dazu. Stattdessen gibt es die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus zu erledigen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, unterliegt zunächst der Einschätzungsprärogative des jeweils Verpflichteten.

--- End quote ---

Also ist der AG verpflichtet HO anzubieten. Das war ja das ursprüngliche Problem dieses Threads.

--- End quote ---

Du unterschlägst das wesentliche Wort "bedingte". Es ist eben nur eine bedingte Pflicht. Und auch nur die bedingte Pflicht zu einem Angebot. Das muß der Arbeitnehmer auch erstmal annehmen. Auch dazu hat dieser lediglich eine bedingte Pflicht. Also ist eine "Home Office"-Pflicht eben nur eingebildet. Welche Pflichten, und diese auch nur bedingt, tatsächlich bestehen, habe ich geschrieben.

Error99:
Das Ganze geht hier in die zweite Runde:


"Begründung" warum unser Arbeitsbereich nicht im HO arbeiten kann oder nur in 2 oder 3 Tagen die Woche ist:


"da sich die Gesellschaft nicht in einem Lockdown befindet und andere OEn ebenfalls vor Ort arbeiten tun wir das ebenso. Des weiteren gibt es innerhalb der Behörde eine hohe Impfquote und sehr niedrige Infektionszahlen"


Großartig :D


Zugegeben wir haben (wie wohl fast jedes Unternehmen und jede Behörde) Organisationseinheiten, welche einfach nicht von zu Hause aus arbeiten können. An keinem Tag die Woche.
Das als Begründung zu nehmen finde ich schon sehr gewagt.

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