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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

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KleeneBeamtin12:
Steht es irgendwo geschrieben, wo definiert ist, was genau umgesetzt werden soll?
Heißt das, die, die in zB A8 sind, kommen ab 01.12.22 nach A9 als Hebung? Oder bleibt es bei A8? Bin etwas durcheinander mit den ganzen Informationen  ;D

Wenn ich nächstes Jahr A8 Stufe 5 kommen würde, dann hab ich jetzt quasi "pech gehabt" und ich fange in A9 St 2 an wenn ich richtig gesehene habe? Werden die Vor-Zeiten angerechnet?  :)

Geometer:
Hallo,

der Gesetzentwurf sieht gemäß der Überleitungsvorschrift eine Stellenhebung nach A9 vor.

Mit der Stufe blicke ich auch nicht zu hundertprozent durch.

LG

PhRTurtle:
Zu den Stufen haben die Betreiber dieser Seite/Forums schon eine Übersicht ab 2023/ bzw. Dezember 2022 eingestellt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/  (weiter unten ist eine Matrix Stufe alt zu neu)
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&matrix=1

Kurz gesagt, bist du bisher in Stufe 5 wirst du sehr wahrscheinlich in der *neuen* Stufe 3 landen.
Diese neue Stufe 3 ist von den Bezügen her die Besoldung der alten Stufe 5 um 2,8% erhöht.

Die Bezifferung der Stufen wird mit dem neuen Gesetz einfach nach unten verschoben da die Stufen 1 und 2 (alt) gestrichen wurden. Statt die Stufen (Neu) von 3-12 zu benennen, hat man jetzt 1-10.

Ozymandias:
Im 4-Säulen-Modell wird für 2020 bezüglich der Nachzahlung mit 1200 Euro Wohnkosten für die Grundsicherung gerechnet gerechnet. Seite 113 https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2022-vorlage.pdf

Stuttmann rechnet in seinem Artikel Besoldungsrevolution für das Jahr 2020 mit 1600 Euro Wohnkosten (95. Perzentil) für Stuttgart.

Er schreibt auch, die höheren Wohnkosten aus Stuttgart maßgebend seien für die Berechnung des Mindestabstandgebots laut dem BVerfG. Das Land muss (für "Betroffene die dort wohnen") mit  den höchsten Wohnkosten im Land rechnen. Beamte und Richter können nicht auf billigere Wohngegenden verwiesen werden.


--- Zitat ---Der Besoldungsgesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist. Der Gesetzgeber muss nicht pauschalieren, sondern kann den maßgeblichen Bedarf individuell oder gruppenbezogen erfassen (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>). Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 1b Abs. 1 Nr. 1 LBesG BE i.V.m. § 52 Abs. 1 BBesG i.d.F. vom 6. August 2002) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit.
--- End quote ---

Rn. 61 - 2 BvL 4/18 -


--- Zitat ---Eine vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Methode zur geforderten realitätsge-
rechten Erfassung der gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzuerkennenden Bedarfe
für Unterkunft und Heizung liegt darin, die von der Bundesagentur für Arbeit länder-
spezifisch erhobenen und an das Bundesverfassungsgericht übermittelten Daten ei-
nes 95 Prozent-Perzentils über die tatsächlich anerkannten Bedarfe zugrunde zu le-
gen
--- End quote ---

Seite 95
Entspricht m.E nicht dem Beschluss des BVerfG.

Diesem Streitpunkt wird aus Kostengründen mal wieder nicht abgeholfen. Jeder der in einer teuren Wohngegend  in Baden-Württemberg wohnt oder Dienst schieben muss, bleibt unteralimentiert und zwar deutlich! (ca. 460 Euro mtl. allein aus diesem Grund....)

Bei Immscout habe ich letztens eine 1-Zimmer 30qm Wohnung in Stuttgart für 900 Euro kalt gesehen.  :o  In der heutigen Zeit kann ich nicht sagen, ob das nur ein Witzangebot war....

WasDennNun:

--- Zitat von: Ozymandias am 27.07.2022 14:38 ---Bei Immscout habe ich letztens eine 1-Zimmer 30qm Wohnung in Stuttgart für 900 Euro kalt gesehen.  :o  In der heutigen Zeit kann ich nicht sagen, ob das nur ein Witzangebot war....

--- End quote ---
Etwas weniger hat eine Nichte in Mü für ein 12qm WG Zimmer im Keller bezahlt, als sie kurzfristig dort ein Studienplatz bekommen hat.
Jetzt ist sie in einer vernünftigen WG mit 600€ untergekommen.

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