Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:
Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.
Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:
Abrechnung LBV 01/22
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1: 148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.: 1065,79€
Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2: 277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3: 129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4: 807,15€
Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.
Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.
Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:
Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:
Fam.zuschlag. Stufe 2: 285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3: 772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4: 829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€
Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22
Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?
Die Stufen im Familienzuschlag sind etwas verwirrend und werden im neuen Entwurf auch etwas anders ausgewiesen. Hier mal mein Erklärungsversuch zum Status quo:
Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = 1 Kind
Stufe 3 = 2 Kinder
usw.
Das LBV weist alle Zuschläge oberhalb der 1 gebündelt auf der Bezügemitteilung aus.
Deine Auflistung aus dem aktuellen Gesetz für 3 Kinder ist richtig:
Familienzuschlag Gesamt:
1214,31€Fam.zuschlag Stufe 2: 277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3: 129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4: 807,15€
Das LBV weist nun aber Stufe 1 getrennt aus (auch wenn alle in der Tabelle direkt den Wert für Stufe 2 nehmen): 148,52 €. Die Stufen 2-4 werden zusammengerechnet und ausgewiesen, d.h. den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu 1 (277,84 € - 148,52 = 129,32 €; Kind 1) + 129,32 € (Kind 2) + 807,15 € (Kind 3) =1.065,79 €
Genau so weist es das LBV aus. In der Summe ist es identisch, aber ziemlich verwirrend.
Bei der neuen Regelung gibt es nun direkt einen Tabelleneintrag für Stufe 3 (= 2 Kinder) und für alle weiteren dann wieder die Erhöhungsbeiträge darunter. d.h. für deine 3 Kinder müsste die Rechnung bei Mietstufe 2 und Besoldung >A8 folgendermaßen lauten:
Fam.zuschlag. Stufe 3: 772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4: 829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt:
1601,91€Da sich die Systematik der Ausweisung geändert hat, würdest du sonst eine Stufe mit aufsummieren, die in der Stufe 3 aber schon integriert ist. In Summe bedeutet das also, dass du 387,60 € brutto mehr bekommen würdest. (Angaben ohne Gewähr)