Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
XTinaG:
Mach das gerne.
Das Übel ist häufig nicht einmal Pers/Org, sondern durchaus auch die Führungsspitze, die trotz kundigen und nachdrücklichen Ratschlag meint, man müsse irgendetwas bei Tarifbeschäftigten so machen, wie bei Beamten. Weil es kann ja nicht sein, daß (hier beliebigen Beamtenmist einsetzen) nur für Beamte zutrifft.
WasDennNun:
Plus, dass sie denken, sie könnten den Tarifbeschäftigten nach belieben Tätigkeiten zuweisen, wie es ihnen einfällt.
Oder noch schlimmer keinen Schimmer davon haben, was eigentlich die benötigten Tätigkeiten für die zu erledigenden Aufgaben sind. :o 8)
Menja:
@XTingG:
Ich habe mich gerade mit dem EGO beschäftigt. Dort gibt es einen Punkt "Beschäftigte in der Forstverwaltung", der ja auf mich zutrifft. Hier sind allerdings nur EG10 und EG9b genannt. Für meine Eingruppierung halte ich mich dann an den "allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst"?
@WasDennNun und @XTinaG:
Ich glaube in meinem Fall trifft eure Einschätzung zu. Danke für eure Einschätzungen und Meinungen. Und vor allem auch danke für die Richtigstellung meiner Formulierungen (ich bin im Tarifrecht nicht gerade fit).
Nun frage ich mich, was meine Optionen sind:
- Ich halte den Mund und bekomme ab 1.1. eine Zulage und ab Mitte des Jahres E15
- Ich weise meinen AG auf die für mich nicht nachvollziehbaren Dinge (Eingruppierung) schriftlich hin und schaue mal wie er darauf reagiert
- Rechtsweg (was ich eigentlich vermeiden wollte, aber ich habe hier im Forum auch schon den Rat gelesen: Wer sich in einem Rechtsstaat nicht rechtlich vertreten lässt, ist selber Schuld XD (so oder so ähnlich).
Wie würdet ihr in meiner Situation reagieren?
WasDennNun:
Ich würde feststellen, welche auszuübenden Tätigkeiten ich habe (also das was mir der AG übertragen hat oder übertragen wird, oder ich ihn übertragen lassen, weil es die Arbeit ist die getan werden muss) und mich entsprechend bezahlen lassen, sofern es mehr ist, als der AG zahlt oder vor hat zu zahlen.
Organisator:
--- Zitat von: Menja am 07.12.2021 15:55 ---Nun frage ich mich, was meine Optionen sind:
- Ich halte den Mund und bekomme ab 1.1. eine Zulage und ab Mitte des Jahres E15
- Ich weise meinen AG auf die für mich nicht nachvollziehbaren Dinge (Eingruppierung) schriftlich hin und schaue mal wie er darauf reagiert
- Rechtsweg (was ich eigentlich vermeiden wollte, aber ich habe hier im Forum auch schon den Rat gelesen: Wer sich in einem Rechtsstaat nicht rechtlich vertreten lässt, ist selber Schuld XD (so oder so ähnlich).
Wie würdet ihr in meiner Situation reagieren?
--- End quote ---
Wie meine Vorredner schon zutreffend schrieben, ist Eingruppierungskompetenz nicht bei allen Arbeitgebern vorhanden. Viele wurschteln da so rum und vermischen auch gerne Tarifrecht mit Beamtenthemen.
In deiner Situation würde ich überlegen, was dir wichtiger ist. Eine korrekte Eingruppierung, die letztendlich nur von einem Gericht festgestellt werden kann, oder die passende Bezahlung für eine passende Arbeit.
Sollte letzteres für dich der Fall sein, du deine Arbeit als angenehm empfinden und mit Option 1 gut leben kannst, würde ich so handeln. Das Erzwingen des tarifrechtlichen korrekten Vorgehens könnte nämlich auch dazu führen, dass das Arbeitsgericht zur Einschätzung kommt, dass du mit deiner Tätigkeit nicht nach E 15, sondern niedriger eingruppiert ist.
Ganz sicher würdest du nicht schneller nach E 15 bezahlt werden als zum 01.01.2022.
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