Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L
WasDennNun:
--- Zitat von: sebbo83 am 22.12.2021 10:16 ---Richtig und ist auch meine Erfahrung. Es gibt zwei Punkte die immer zutreffender werden, jedoch wohl dennoch nie ausreichen. Personalbedarf, wir sind eigentlich unterbesetzt. Aber Stellen wurden einfach gestrichen und Arbeit auf verbliebende verlagert. Zur Bindung der verbleibenden qualifizierten Fachkräfte: so lange sich noch jemand auf offene Stellen bewirbt, auch wenn es nur noch eine einzige Person wäre, so ist auch dieser Punkt nicht erfüllt.
Damit gibt es eigentlich nie wirklich Gründe Zulagen nach 16.5 zu zahlen.
--- End quote ---
Falsch.
Bindung von qualifizierten Personal ist auch gegeben, wenn man die Stelle wiederbesetzen könnte.
Es steht da ja nicht Bindung von Personal.
Meine AGs hatten offensichtlich genug Gründe mich zu binden, darum habe ich auch die Zulage erhalten.
(und nicht nur einmal und nicht nur in einem BL)
Der AG muss halt dich wirklich binden wollen und der Meinung sein, dass man wechselwillig ist.
Auch habe ich es erlebt, dass Personal ohne die Zulage gebunden wurde.
Denen wurde halt gesagt, dann gehe doch, da wollen wir deiner Zukunft nicht im Wege stehen und sie sind dann halt (leider) doch geblieben.
Und andere sind dann halt in der Tat gegangen und konnten ersetzt werden. Oftmals durch schlechter qualifiziertes Personal.
sebbo83:
Bindungsbedarf ist leider eine sehr subjektive Wahrnehmung. Der Bindungsbedarf - wie auch immer geartet - scheint leider nicht bei jeder Personalabteilung eine Rolle zu spielen, obwohl nur noch, wenn überhaupt, vereinzelt Bewerbungen auf offene Planer-Stellen reinkommen.
Es wundert mich stets, wie im Forum zu lesen ist, dass es in manchen Abteilungen/Ländern 16.5 Gang und Gebe ist und in unserer Personalabteilung - außer bei IT Ingenieuren - noch nie Anwendung fand.
WasDennNun:
--- Zitat von: sebbo83 am 05.01.2022 10:29 ---Bindungsbedarf ist leider eine sehr subjektive Wahrnehmung. Der Bindungsbedarf - wie auch immer geartet - scheint leider nicht bei jeder Personalabteilung eine Rolle zu spielen, obwohl nur noch, wenn überhaupt, vereinzelt Bewerbungen auf offene Planer-Stellen reinkommen.
Es wundert mich stets, wie im Forum zu lesen ist, dass es in manchen Abteilungen/Ländern 16.5 Gang und Gebe ist und in unserer Personalabteilung - außer bei IT Ingenieuren - noch nie Anwendung fand.
--- End quote ---
Also ich kenne die Anwendung vom 16.5 auch nur bei IT und Ings
Der Rest hat auch keine Bewerbungsprobleme.
zumindest, habe ich persönlich in den letzten 25 Jahre bei den diversen öD AGs dort noch keine Notlage bemerken können
Isi:
Kleines „Schmankler“ am Rande:
Die Gewerkschaften Verdi und GEW sehen in seltener Gemeinschaft mit dem Finanzministerium Baden-Württemberg die Möglichkeit einer Anwendung zur Zahlung einer Zulage nach §16 (5) nur bei neu zu besetzenden Stellen. Bereits beschäftigte sind, aus deren Sicht, davon ausgeschlossen - die Begründung kenne ich nicht im Wortlaut.
So kam es vor, dass ich in meiner Zeit in Personalverantwortlicher Position eine solche Zulage in Aussicht stellte, der Personalrat in seiner Mitbestimmungspflicht diese aber mit Verweis auf die Gewerkschaft ablehnte.
Wenn man es dann trotzdem getan hat (wie es aus meiner Sicht meine Aufgabe war) kam ein Rüffel vom Finanzministerium. Das Geld wurde aber dann vom LBV durchweg überwiesen :)
WasDennNun:
--- Zitat von: Isi am 05.01.2022 13:53 ---Kleines „Schmankler“ am Rande:
Die Gewerkschaften Verdi und GEW sehen in seltener Gemeinschaft mit dem Finanzministerium Baden-Württemberg die Möglichkeit einer Anwendung zur Zahlung einer Zulage nach §16 (5) nur bei neu zu besetzenden Stellen. Bereits beschäftigte sind, aus deren Sicht, davon ausgeschlossen - die Begründung kenne ich nicht im Wortlaut.
--- End quote ---
Wenn sie das so gewollt hätten, dann wäre es als Modul in 16.2 gelandet.
Und wenn der AG in BW es nur dann einsetzen möchte, dann kann er ja eine Verfügung raushauen, wie es anzuwenden ist.
So ist es halt nur neidvoller BullShit von Leuten, die nie im Genuss einer solchen Zahlung kommen werden, weil sie eben nicht gebunden werden sollen.
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