Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung IT
Mazz89:
--- Zitat von: XTinaG am 06.01.2022 11:10 ---Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.
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Ich glaube dass trifft die Sache ziemlich genau.
Bastel:
--- Zitat von: XTinaG am 06.01.2022 11:10 ---Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.
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Ja... Vermutlich hat wirklich irgendeiner gewürfelt oder nach dem folgenden gehandelt: "haben wir schon immer so gemacht"
tv-landschaft:
Disclaimer: Das ist nur, was ich tun würde. Halte ich jedenfalls für realitätsnäher als Fristsetzung oder gar Eingruppierungsfeststellungsklage.
Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind. (da sollten natürlich zu einem hohen Prozentsatz schwierige/tiefgehende/eigenständige Tätigkeiten als Arbeitsvorgang drin stehen). Tätigkeiten am besten daher zu Themenkomplexen zusammenfassen. Am Besten wäre, du findest jemanden, der sowas schonmal gemacht hat und dir bei Formulierungen helfen kann. Eventuell gibt es bei euch übergeordneten IT-Arbeitskreis oder ähnliches. Du bist ja nicht der Erste, den eine Überprüfung/Höhergruppierung in der IT betrifft. Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen. Das klingt ja bei dir wie Ausbildung ohne Studium, das muss kein Hindernis sein. Aber ich kenne es so, dass bezüglich Rechnungsprüfung/Rechnungshof/übergeordnete Behörde sowas dann gern mal an eine externe Bewertungsfirma gegeben wird. Die bewertet entweder nur auf Papier oder führt mit dir dann gegebenenfalls noch ein Interview. Bei sowas ist allerdings meiner Erfahrung nach auch viel Auslegungssache (interpretiert man wohlwollend oder nicht - es gibt gewisse Spielräume). Deshalb kann das auch schief gehen (Höhergruppierung nicht gewährt werden), wenn der Arbeitgeber sich durch deine Eigeninitiative angegriffen fühlt. Wenn du Fürsprecher in der Firma hast, solltest du die deshalb besser vorher ins Boot holen und nicht mit dem fertigen Schriftstück überrumpeln.
WasDennNun:
--- Zitat von: tv-landschaft am 06.01.2022 14:29 ---Disclaimer: Das ist nur, was ich tun würde. Halte ich jedenfalls für realitätsnäher als Fristsetzung oder gar Eingruppierungsfeststellungsklage.
Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind. (da sollten natürlich zu einem hohen Prozentsatz schwierige/tiefgehende/eigenständige Tätigkeiten als Arbeitsvorgang drin stehen). Tätigkeiten am besten daher zu Themenkomplexen zusammenfassen. Am Besten wäre, du findest jemanden, der sowas schonmal gemacht hat und dir bei Formulierungen helfen kann. Eventuell gibt es bei euch übergeordneten IT-Arbeitskreis oder ähnliches. Du bist ja nicht der Erste, den eine Überprüfung/Höhergruppierung in der IT betrifft. Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen. Das klingt ja bei dir wie Ausbildung ohne Studium, das muss kein Hindernis sein. Aber ich kenne es so, dass bezüglich Rechnungsprüfung/Rechnungshof/übergeordnete Behörde sowas dann gern mal an eine externe Bewertungsfirma gegeben wird. Die bewertet entweder nur auf Papier oder führt mit dir dann gegebenenfalls noch ein Interview. Bei sowas ist allerdings meiner Erfahrung nach auch viel Auslegungssache (interpretiert man wohlwollend oder nicht - es gibt gewisse Spielräume). Deshalb kann das auch schief gehen (Höhergruppierung nicht gewährt werden), wenn der Arbeitgeber sich durch deine Eigeninitiative angegriffen fühlt. Wenn du Fürsprecher in der Firma hast, solltest du die deshalb besser vorher ins Boot holen und nicht mit dem fertigen Schriftstück überrumpeln.
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Das ist die Vorgehensweise.
Flankieren würde ich es mit einer konkreten Ansage in Form einer Zahl, was du verdienen möchtest und für welches Geld du bleiben würdest.
Zur Belustigung halt noch mit nem Gehaltsspiegel aus den einschlägigen Zeitschriften / Webseiten um zu zeigen, dass du kein Spinner mit deiner Forderung bist.
Wenn dann die verzweifelten Personaler behaupten, dass das TV das nicht hergibt, zeigen ihnen den Finger der Hand und erklären ihnen, dass das gelogen ist, sie müssen nur wollen.
Zweite Flankierung: Bewerbungsunterlagen fertigstellen.
Wenn ein AG nicht gewillt ist, dass Geld was ich (marktgerecht) haben möchte, zu zahlen, dann darf ich auch nicht gewillt sein, dort zu arbeiten.
xap:
Auch wenn es im tariflichen Kontext nur bedingt eine Rolle spielt, besitzt der TE eigentlich ein abgeschlossenes Informatikstudium oder ist er ein ausgebildeter Fachinformatiker? Mich würde es erheblich wundern, wenn man ein mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes Studium vorweisen kann und dann in einen Arbeitsverhältnis einsteigt welches mit E9b (ob korrekt sei mal dahingestellt) vergütet wird. Für einen Fachinformatiker wäre das hingegen nicht so abwegig (und auch nicht so wenig Geld). Allerdings kann auch ein Fachinformatiker natürlich >EG10 verlangen und auch erhalten.
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