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Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Stefl:
--- Zitat von: Max am 07.01.2022 12:23 ---Man wäre schön doof wenn man nicht das Potential des weltweiten Arbeitnehmermarkt ausschöpfen würde, also Bestenauslese.
--- End quote ---
Meine Frage richtet sich eher an die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auswahlverfahren, insb. zum Aufenthaltsrecht, nicht ob ein AG doof genug ist, sich möglicherweise gute BewerberInnen entgehen zu lassen.
Isi:
--- Zitat von: Stefl am 07.01.2022 12:27 ---
--- Zitat von: Max am 07.01.2022 12:23 ---Man wäre schön doof wenn man nicht das Potential des weltweiten Arbeitnehmermarkt ausschöpfen würde, also Bestenauslese.
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Meine Frage richtet sich eher an die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auswahlverfahren, insb. zum Aufenthaltsrecht, nicht ob ein AG doof genug ist, sich möglicherweise gute BewerberInnen entgehen zu lassen.
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--- Zitat von: Isi am 07.01.2022 12:11 ---Seit März 2020 gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz - darin entfällt die Vorrangprüfung für Fachkräfte. Sie besteht nur für den Ausbildungsmarkt weiter.
EDIT:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html
oder auch:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/arbeitsmigration/arbeitsmigration-node.html#doc9392962bodyText1
--- End quote ---
Das BMI sagt das von dir vorgebrachte eben nicht.
Bruce Springsteen:
Für mich als Ausländerrechtler ist fraglich, ob die Drittstaatler überhaupt legal im BG sind und woraus sich im Normalfall deren Beschäftigungszustimmung ergibt!?
WasDennNun:
Wer sagt denn, das sie schon im BG sind? Laut TE mutmaßlich ja eben noch nicht.
Und in wiefern wäre das relevant?
Illegale dürfen ja beim Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.
Und die anderen erwerben ja eine „green card“
Bruce Springsteen:
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.
Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.
Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
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