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Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
XTinaG:
Welche Regel, die Du behauptest, sollte das sein?
Bruce Springsteen:
Praktische Regel... keine ausm Gesetzbuch.
XTinaG:
Also eine, die Du Dir zusammenfantasiert hast. Sie ist weder von rechtlicher noch tatsächlicher Relevanz noch ergäbe sich eine solche Regelmäßigkeit in dieser Pauschalität tatsächlich.
Bruce Springsteen:
Oh Gott.. jetzt wirds abstrus. Ich komme aus dem Ausländerrecht. Ich weiß, wie Visas und Aufenthaltsrechte erschlichen werden.
Fakt ist nun mal, das kannst nicht mal du leugnen, dass doch hier über Personen geredet wird, die sich augenscheinlich nicht im BG befinden, sich auf Stellen hier bewerben und zu dem Zeitpunkt der Bewerbung - gerade in Corona- und Quarantänezeiten- nicht sicher stellen können, die Bewerbung an sich durch eine gültige Beschäftigungsauflage rechtfertigen können zu dem Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe.
Wenn das aber hier keine Rolle spielt und das für dich "zusammenfantasiert" ist, dann ist die praktische Erfahrung (u.a gibt es bspw. für bestimmte Personengruppen ganze Sonderkommisionen bei der Polizei für sowas) meines Wissen eine Andere. Dann klinke ich mich aus und überlass den Profis das Feld hier.. sorry, dass ich unangenehme Fragen aufgeworfen habe!
WasDennNun:
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 12:26 ---Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.
Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.
Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
--- End quote ---
Zunächst einmal, kannst du dir offensichtlich nicht vorstellen, dass man erste Bewerbungsgespräche mittels Videokonferenzen machen könnte.
Das zeigt ja schon mal aus welchem Holz zu geschnitzt bist.
Und dann bearbeiten und arbeiten wir mit reale Personen, die wir real einstellen, weil sie dann auch ganz real und legal bei uns arbeiten können und es ohne Probleme geschafft haben im BG zu sein.
Und aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hatte ich bei den eingestellten Kollegen noch nie erlebt.
Aber es handelt sich ja auch bei unseren Jobs nicht um Fachhandelspacker oder Pflegehelfer.
Du scheinst da berufsbedingt eine gewissen Tunnelblick zu haben.
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