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Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten

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Bruce Springsteen:

--- Zitat von: WasDennNun am 09.01.2022 13:34 ---Zunächst einmal, kannst du dir offensichtlich nicht vorstellen, dass man erste Bewerbungsgespräche mittels Videokonferenzen machen könnte.
Das zeigt ja schon mal aus welchem Holz zu geschnitzt bist.

--- End quote ---
*lach* Ich habe gerade eine Prüfung via Videokonferenz gemacht. Was ich daher "offensichtlich" nicht vorstellen kann, tut daher nix zur Sache. Selbst wenn ich mir "offensichtlich" jene Konferenz mittels ausreichend vorhanden Sprachkenntnissen vorstellen kann, dann ändert das ja nichts an der Tatsache, das zu dem Zeitpunkt ein weitgehendes Bleiberecht in der Schwebe ist bzw. nicht geregelt ist. Aber das will das Gegenüber ja. Er ist auf eine Zustimmung dessen aus... aber das wirst du ja alles wissen. :D

--- Zitat von: WasDennNun am 09.01.2022 13:34 ---Und dann bearbeiten und arbeiten wir mit reale Personen, die wir real einstellen, weil sie dann auch ganz real und legal bei uns arbeiten können und es ohne Probleme geschafft haben im BG zu sein.
Und aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hatte ich bei den eingestellten Kollegen noch nie erlebt.
Aber es handelt sich ja auch bei unseren Jobs nicht um Fachhandelspacker oder Pflegehelfer.

--- End quote ---
Eben weil die o.g Zustimmung da war, konnten die Personen einreisen. Es gibt immer Ausnahmen, darum geht es nicht. Hier geht es ja um die Personen, die wohl noch nicht im BG sind. Daher biste hier schon einen Schritt zu weit. Siehe Beitrag von "wasdennnun".

--- Zitat von: WasDennNun am 09.01.2022 13:34 ---Du scheinst da berufsbedingt eine gewissen Tunnelblick zu haben.

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:D Der beste Kalauer aller Zeiten. Scheinen, könnte, wäre, wenn, evlt.

XTinaG:

--- Zitat von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 13:30 ---Oh Gott.. jetzt wirds abstrus. Ich komme aus dem Ausländerrecht. Ich weiß, wie Visas und Aufenthaltsrechte erschlichen werden.
Fakt ist nun mal, das kannst nicht mal du leugnen, dass doch hier über Personen geredet wird, die sich augenscheinlich nicht im BG befinden, sich auf Stellen hier bewerben und zu dem Zeitpunkt der Bewerbung - gerade in Corona- und Quarantänezeiten- nicht sicher stellen können, die Bewerbung an sich durch eine gültige Beschäftigungsauflage rechtfertigen können zu dem Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe.

Wenn das aber hier keine Rolle spielt und das für dich "zusammenfantasiert" ist, dann ist die praktische Erfahrung (u.a gibt es bspw. für bestimmte Personengruppen ganze Sonderkommisionen bei der Polizei für sowas) meines Wissen eine Andere. Dann klinke ich mich aus und überlass den Profis das Feld hier.. sorry, dass ich unangenehme Fragen aufgeworfen habe!

--- End quote ---

Ach, es handelt sich also um eine religiöse Fantasie, gemeinhin auch Superstition genannt. Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse. Also klink Dich mal schön aus. Am besten endgültig und vollständig. Ist gut für die Forumshygiene.

Bruce Springsteen:

--- Zitat von: XTinaG am 09.01.2022 13:47 ---Ach, es handelt sich also um eine religiöse Fantasie, gemeinhin auch Superstition genannt. Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse. Also klink Dich mal schön aus. Am besten endgültig und vollständig. Ist gut für die Forumshygiene.

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Den Unterschied zwischen EU- und Drittstaatler bzgl. Beschäftigungsverhältnissen solltest schon kennen.
Religiöse Fantasien... *lach* Also du schießt von allen hier den Vogel ab. Hätte nie gedacht, dass mal jemand kommt, der andere hier verdrängt. Aber das ist geil.
Und googel mal, für was ein Forum an sich ist... 'wink*

XTinaG:
Der Unterschied ist mir bekannt. Er ist angesichts Deiner Aussage
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 12:26 ---Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..

--- End quote ---
aber völlig unerheblich.

Bruce Springsteen:
..und warum!?

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