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Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
WasDennNun:
--- Zitat von: Johann am 10.01.2022 06:16 ---Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber bei uns kann man sowieso bis zu drei Arbeitstage am Stück krank gemeldet sein, ohne eine AU zu benötigen. Nur wenn man das zu oft macht, wird man angewiesen, ab dem ersten Tag eine AU zu besorgen.
--- End quote ---
Was ja formal auch Betrug wäre, sich AU zu melden nur weil man zwei Striche sieht.
Entscheidend ist die Regelung des AGs.
Wenn der sagt, dass man nach positiven Selbsttest zu Hause bleiben soll, bis zu Klärung, dann gut.
Wenn nicht, dann geht man arbeiten oder nimmt frei.
Ytsejam:
Ich verstehe das Problem irgendwie nicht, es wird doch in eurem Bundesland eine Quarantäneverordnung geben, wo klar geregelt ist, dass man bei positivem Schnelltest verpflichtet ist, einen PCR-Test zu machen, und bis zum Ergebnis ist man automatisch in Quarantäne. Eine entsprechende Bescheinigung wird der Arzt wohl ausstellen, wenn notwendig. Eine AU wäre bei Symptomlosigkeit quasi Betrug.
Beispiel Quarantäneverordnung NRW: "Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest
oder Coronaselbsttest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. "
XTinaG:
Und in anderen Ländern ist das eben nicht der Fall. In Baden-Württemberg bspw. begründet ein positiver Selbsttest keine Pflicht zur Isolation.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ytsejam am 10.01.2022 08:30 ---Ich verstehe das Problem irgendwie nicht, es wird doch in eurem Bundesland eine Quarantäneverordnung geben, wo klar geregelt ist, dass man bei positivem Schnelltest verpflichtet ist, einen PCR-Test zu machen, und bis zum Ergebnis ist man automatisch in Quarantäne. Eine entsprechende Bescheinigung wird der Arzt wohl ausstellen, wenn notwendig. Eine AU wäre bei Symptomlosigkeit quasi Betrug.
Beispiel Quarantäneverordnung NRW: "Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest
oder Coronaselbsttest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. "
--- End quote ---
EDIT:
In NI gilt dies für den alleine am Küchentisch gemachten Selbsttest nicht.
Ytsejam:
--- Zitat von: XTinaG am 10.01.2022 08:46 ---Und in anderen Ländern ist das eben nicht der Fall. In Baden-Württemberg bspw. begründet ein positiver Selbsttest keine Pflicht zur Isolation.
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--- Zitat von: WasDennNun am 10.01.2022 09:13 ---EDIT:
In NI gilt dies für den alleine am Küchentisch gemachten Selbsttest nicht.
--- End quote ---
Nicht der Schnelltest begründet die Quarantäne, aber der zwangsweise dann folgende PCR-Test. Und das wird doch bei euch auch sein, oder etwa nicht? :o
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