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Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?

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XTinaG:
Der Arzt beteiligt sich also an Arbeitszeitbetrug und macht sich strafbar?

maiklewa:
Wow, hier gibts neue Beiträge insgesamt. Normalerweise wird hier doch nur während der Arbeitstage vom Dienst-PC/-Laptop und evtl. noch übers Dienst-WLAN. ;-)

XTinaG oder andere werden Mareike hoffentlich noch schreiben, wie das mit den Tests und AU abläuft!? ;-)

Beamter:

--- Zitat von: carriegross am 09.01.2022 18:55 ---Was sagt denn das Hygienemonzept ... des AGs? "Es wird gearbeitet, auch wenn Ihr Corona-Schnelltest positiv ist!"?

Wenn der Schnelltest positiv ist und der PCR-Test negativ, wird der Hausarzt, auch wenn er bei keinen Symptomen keine AU ausstellen darf, eine AU ausstellen. Ist der PCR-Test positiv, erhält man eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt (über die Quarantäne) für den AG = AU.

--- End quote ---


Das ist nicht korrekt. Eine Quarantäne ist nicht gleich einer Arbeitsunfähigkeit. Und das schreiben Sie, obwohl Tina das bereits korrekt angeführt hat. Diese beiden Themen haben nichts miteinander zu tun.

Ganz simpel. Deinen Arbeitgeber interessiert dein Privatleben nicht.

Max:
Der private Schnelltest begründet natürlich keine AU. Ein Arzt stellt zurecht eine solche nicht aus.  Das Gesundheitsamt interessiert das erstmal auch nicht, bis ein positiver bescheinigter Test vorliegt.

Im Fall des TE kommt es also aus meiner Sicht auf den Arbeitgeber an. Bei uns würdest du bezahlt freigestellt. Andere könnten das zu deinen Lasten Regeln.

Johann:
Bei uns werden von der Dienststelle Schnelltests gestellt, die bei nicht 2G-Leuten vor Arbeitsantritt genutzt werden müssen, um den Krankheitsstatus darzulegen. Fällt dieser vor Ort (oder nach Absprache auch zuhause bereits) positiv aus, so wird vom Arbeitgeber mindestens erwartet, dass du nicht ins Büro fährst. Demnach wäre es eine krude Art von Annahmeverzug seitens des Arbeitgebers, wenn du trotz positivem Schnelltest arbeiten wollen würdest, er es aber nicht möchte, bis kein negativer PCR-Test vorliegt.

Mein Arbeitgeber ist in Sachen Corona zum Glück weniger darauf fokussiert, unbedingt alle (noch) nicht bis zum Ende geregelten Dinge einzuhalten, sondern die Mitarbeiter vor allem vor einer möglichen Infektion im Rahmen seiner Möglichkeiten zu schützen. Und dazu gehört hier eben sogar ein positiver privater Schnelltest, der im Nachhinein zu einem negativen PCR-Test führt.

Wichtig wäre bei nicht ins letzte Detail geregelten Dingen immer die Dokumentation. Würde da auch morgens dann auf dem normalen Dienstweg für Krankheitsmeldungen, der bei uns mit einem Anruf beim direkten Vorgesetzten beginnt, eine Meldung machen, dass man einen positiven Schnelltest hatte und nun zum Arzt für einen PCR-Test geht.

Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber bei uns kann man sowieso bis zu drei Arbeitstage am Stück krank gemeldet sein, ohne eine AU zu benötigen. Nur wenn man das zu oft macht, wird man angewiesen, ab dem ersten Tag eine AU zu besorgen.

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