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[MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD

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Fragmon:
Das ist das Problem, wenn die relevanten Daten nicht mitgeliefert werden.

In welcher Laufbahn bist du jetzt  (Tätigkeiten)?
Welche Tätigkeiten / Laufbahn wirst du künftig übernehmen?

Dobby:
Hallo Lars73,

ja, wurde so in der Ausschreibung verlangt:

"(...) Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Bildungsdienst) nachgewiesen durch die Erste und Zweite Staatsprüfung für eine allgemeinbildende Schulart (....)".

Impliziert Sek I/ und oder Sek II, Sek II ist nicht dringlich erforderlich. Ich bin Sek I-Lehrerin und jetzt in der gehobenen nichttechnischen Verwaltung tätig. Die neue Tätigkeit wäre eine Referentenstelle, also hD.

 Und weiter:

"(...) bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E14 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG M-V (...)."

Somit erfülle ich die Voraussetzungen für die Laufbahngruppe und trotzdem stehen die Chancen schlecht laut M-V, da ich damals beim Bund "nur" entsprechend der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt zugeordnet wurde. Meine derzeitige Bundesbehörde sieht für meine jetzige Tätigkeit keine Laufbahn im hD vor, aufgrund meiner Ausbildung bekam ich jedoch die Endstufe A13 gD.

Ich habe mich schon versucht im Landesrecht MV schlau zu lesen, die Formulierungen erscheinen mir jedoch kryptisch und ich komme nicht weiter. Werde mir wohl eine Rechtsberatung suchen müssen.

Organisator:
Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Die Stelle in M-V ist im hD, Lehrerlaufbahn. Voraussetzung 1.+2. Staatsexamen.
Die Voraussetzung erfüllst du.
Mir ist nicht klar, warum deine jetzige Tätigkeit irgendeinen Einfluss auf die neue Tätigkeit haben sollte, da du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die neue Stelle erfüllst.

EiTee:
Ist für die tatsächliche Laufbahnbefähigung kein Vorbereitungsdienst/Referendariat notwendig?
Wenn doch, so würde sich zumindest erklären, wieso "erstmal" ein Problem vorliegt. Da anscheinend kein Vorbereitungsdienst im hD getätigt wurde und dieser auch nicht durch die Tätigkeit im gD erlangt werden kann.

Selbst wenn es an der Laufbahnbefähigung aktuell scheitert, sehe ich nicht die Schwierigkeit jemanden aus dem gD auf einem DP hD zu führen und nach Erreichung der vollen Laufbahnbefähigungen, diesen im hD zu ernennen. 

Organisator:

--- Zitat von: EiTee am 02.02.2022 10:19 ---Ist für die tatsächliche Laufbahnbefähigung kein Vorbereitungsdienst/Referendariat notwendig?
Wenn doch, so würde sich zumindest erklären, wieso "erstmal" ein Problem vorliegt. Da anscheinend kein Vorbereitungsdienst im hD getätigt wurde und dieser auch nicht durch die Tätigkeit im gD erlangt werden kann.

Selbst wenn es an der Laufbahnbefähigung aktuell scheitert, sehe ich nicht die Schwierigkeit jemanden aus dem gD auf einem DP hD zu führen und nach Erreichung der vollen Laufbahnbefähigungen, diesen im hD zu ernennen.

--- End quote ---

Bei der Lehrerlaufbahn wird nach dem ersten und vor dem zweiten Staatsexamen ein Referendariat durchgeführt, so dass mit dem zweiten Staatsexamen die Laufbahnbefähigung vorliegt.

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