Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Zwang zum HomeOffice?
XTinaG:
Die gesetzliche Regelung aus dem IfsG wird doch landläufig als "Homeoffice-Pflicht" bezeichnet. Sie lautet: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen." Es geht also nicht um die mobile Erbringung der Arbeitsleistung, sondern um die Erbringung in der Wohnung des Arbeitnehmers.
Max:
Homeoffice sehen wir als unbedeutenden Oberbegriff und unterscheiden formal weiterhin mobiles arbeiten und Telearbeit.
Organisator:
--- Zitat von: kate am 05.02.2022 00:44 ---Man spricht davon, das sei nun "modern" - ich kenne sowas aus Studiumszeiten wenn manche PC-Pools mal überbelegt waren, aber seither war das undenkbar. Habe ich die letzten Jahre in einer Blase der Glückseligkeit gelebt?
Danke und Gruß
KT
--- End quote ---
Desksharing, also die Nutzung von Büroarbeitsplätzen von unterschiedlichen Personen, wird durch die stärkeren Nutung mobilen Arbeitens weiter Bedeutung gewinnen. Ist auch insoweit logisch, warum sollten Arbeitsplätze im Büro ungenutzt bleiben. BMF als genehmigende Instanz für den Büroraumbedarf beginnt die Umsetzung mit der Faustformel, dassnur noch 80 % (neuer) Büroflächenbedarf anerkannt wird.
Johann:
Seit Beginn der Pandemie ist meine Behörde Mitarbeiterzahlenmäßig um 25% gewachsen, während exakt 0% neue Büroflächen angemietet wurden. Eine Erweiterung der Büroflächen wird es voraussichtlich auch erstmal nicht geben, da meine Behörde zuletzt großen Aufwand getrieben hat, um den Bedarf "nach Corona"(tm) an Büroflächen berechnen zu können. Durch Mitarbeiterbefragungen hat sich ergeben, dass 90% der Mitarbeiter die Möglichkeit von Homeoffice (Mobile Working / Telearbeit) in Anspruch nehmen wollen würden, 80% sogar regelmäßig mindestens einmal pro Woche. Ca. 25% würden gerne 80-100% von zuhause arbeiten.
Daraufhin wurde jetzt ein Konzept erarbeitet, welches die Mitarbeiter in drei Kategorien einteilt: Mitarbeiter mit <30% HO, 30-50% HO und >50% HO. <30% hat den festen Hauptarbeitsplatz im Büro, 30-50% kann sich aussuchen, ob der Hauptarbeitsplatz zuhause oder im Büro sein soll, je nachdem bleibt ein fester Arbeitsplatz im Büro. >50% hat den Hauptarbeitsplatz zuhause und hat im Büro keinen festen Platz mehr.
Derzeit wird noch eine technische Möglichkeit erarbeitet, durch die für alle ohne festen Büroarbeitsplatz ein Arbeitsplatz im Büro für einen Zeitraum (max. 1 Tag) gebucht werden kann.
Da wir alle mit Laptops ausgestattet sind und aus hygienegründen jeder seine eigene Maus/Tastatur hat, ist das auch kein Problem. Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Behinderung/Gesundheitsprobleme und daher bspw. besonderer Stuhl) können trotz >50% HO ihren festen Büroarbeitsplatz behalten.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Büros später zu maximal 50% gefüllt sein werden, obwohl es weitaus mehr Mitarbeiter als Büroarbeitsplätze gibt. Das kommt allerdings nicht durch Homeofficezwang zustande, sondern durch freiwillige Nutzung des Heimarbeitsplatzes.
Ich würde mir daher weniger Gedanken darüber machen, dass es aufgrund von Sparmaßnahmen des Arbeitgebers zu einer Homeofficepflicht kommen wird, die wahrscheinlich mit den allermeisten bestehenden Arbeitsverträgen gar nicht umgesetzt werden könnte, da dort in der Regel der Arbeitsort eindeutig in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers angegeben ist. Viel mehr wird der Arbeitgeber darauf setzen, dass relativ viele Beschäftigte das Heimarbeitsangebot annehmen werden. Einige, die zuhause keinen Platz haben oder die es nicht einsehen, für den Arbeitgeber Strom zu zahlen, ausgenommen.
ProfTii:
In dem Zusammenhang hätte ich auch eine Frage:
Mein Dienstherr macht das "HomeOffice"-Angebot unter der Maßgabe, dass der TB bzw. der Beamte sein eigenes Material zur Verfügung stellt und seinen Arbeitsplatz selbst entsprechend der geltenden Vorschriften einrichtet.
Das wird aber tatsächlich niemals überprüft. Wie ist das jetzt wenn mir zuhause mangels eines "sicheren" Arbeitsplatzes etwas passiert (z.B. Rücken kaputt wegen nem schlechten Stuhl). Wer wäre hier dafür verantwortlich? Der AG, der den Arbeitsplatz eigentlich zu überprüfen hätte oder der Beschäftigte der im Zweifel nicht mal Ahnung von den Vorgaben des Arbeitsschutzes hat.
Zweite Frage:
Geht mit der Pflicht des AG ein Angebot zu HO zu machen auch die Verpflichtung einher dem AN zu ermöglichen dieses anzunehmen? (Bsp. AN hat keinen eigenen PC/Laptop - muss der AG dann einen stellen?)
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