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Personaler fordert auf die Bewerbung zurückzuziehen
Sparschwein:
@One. Danke für den Hinweis. Das hilft mir sehr weiter. Bis dato habe ich mich neutral im Gespräch gegeben. Ich werde den Hinweis aufnehmen und nochmal den Kontakt zum Personaler aufnehmen. Es handelt sich hierbei um eine interne Bewerbung.
One:
--- Zitat von: Sparschwein am 05.02.2022 18:21 ---@One. Danke für den Hinweis. Das hilft mir sehr weiter. Bis dato habe ich mich neutral im Gespräch gegeben. Ich werde den Hinweis aufnehmen und nochmal den Kontakt zum Personaler aufnehmen. Es handelt sich hierbei um eine interne Bewerbung.
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Noch der Hinweis: Bei dem Gespräch nicht überdrehen bzw. unrealistische Forderungen stellen. Sonst wird es für die Dienststelle einfacher, die Ausschreibung einfach abzubrechen und neu auszuschreiben.
was_guckst_du:
Wenn es sich auch noch um eine interne Ausschreibung handelt, halte ich das Verhalten des Personalers für noch unverschämter.
Was ist denn das für eine Behörde, wo so was möglich ist? Was spricht denn dagegen, ein normales Auswahlverfahren durchzuführen? Doch wohl nur der Umstand, dass der Wunschkandidat dann nicht die besten Karten hat. Mit anderen Worten, bei Euch wird nicht nach Bestenauslese entschieden sondern nach "Nasenfaktor"....
Das ist Personalpolitik aus dem letztem Jahrtausend!
Ein solches Verfahren spricht für ein fehlendes Personalentwicklungskonzept gepaart mit schlechter Personalführung und einer versagenden Personalvertretung.
was_guckst_du:
--- Zitat von: One am 05.02.2022 20:27 ---
--- Zitat von: Sparschwein am 05.02.2022 18:21 ---@One. Danke für den Hinweis. Das hilft mir sehr weiter. Bis dato habe ich mich neutral im Gespräch gegeben. Ich werde den Hinweis aufnehmen und nochmal den Kontakt zum Personaler aufnehmen. Es handelt sich hierbei um eine interne Bewerbung.
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Noch der Hinweis: Bei dem Gespräch nicht überdrehen bzw. unrealistische Forderungen stellen. Sonst wird es für die Dienststelle einfacher, die Ausschreibung einfach abzubrechen und neu auszuschreiben.
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Der Abbruch eines Ausschreibungsverfahren ist an nachvollziehbaren sachlichen Gründen gebunden. Das kann man nicht mal so eben abbrechen und neu ausschreiben, weil einem die "Nasen" nicht passen ;D
One:
--- Zitat von: was_guckst_du am 06.02.2022 10:23 ---Der Abbruch eines Ausschreibungsverfahren ist an nachvollziehbaren sachlichen Gründen gebunden. Das kann man nicht mal so eben abbrechen und neu ausschreiben, weil einem die "Nasen" nicht passen ;D
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Dem Grunde nach richtig, aber es ist ausreichend, den Abbruch eines Auswahlverfahrens rein aus organisatorischen Gründen zu begründen. Diese liegen im Organisationsermessen der Dienststelle/des Dienstherrn und sind regelmäßig nur sehr eingeschränkt gerichtlich überprüfbar.
In der Praxis heißt das, kurzen Vermerk durch den Personaler, dass sich z.B. aufgrund im Nachgang erfolgter organisatorischer Betrachtung der ursprüngliche Zuschnitt des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes geändert hat, dadurch die ursprüngliche Ausschreibung nicht mehr sachgerecht ist und somit abgebrochen und unter den geänderten Rahmenbedingungen neu ausgeschrieben werden muss. Mitzeichnung vom Organisationsbereich/-referat. Das ganze zur Auswahlverfahrensakte nehmen. Mitteilung über Abbruch des Verfahrens an alle Bewerber. Fertig.
Ist in einem Tag erledigt, kein Aufwand und juristisch nicht zu beanstanden, da das Organisationsermessen sehr weit ist bzw. sehr weit ausgelegt werden kann. Habe ich in mehreren Verfahren bereits so gemacht (Zusatz: Aber nicht um unliebsame Bewerber loszuwerden).
Der Aufwand ergibt sich dann jedoch im Nachgang, da ein Ausschreibungsverfahren neu vorzubereiten und durchzuführen in großen Behörden einen Aufwand von mehreren Wochen nach sich zieht, den man sich in der Regel nicht geben möchte. Insbesondere bei Vakanzen, die schnell besetzt werden müssen, z.B. in prioritären Arbeitsbereichen, tut eine Verzögerung von 6 bis 8 Wochen im Rahmen des Besetzungsverfahrens wegen einer notwendigen Neuausschreibung manchmal richtig weh. Den Stress versucht man natürlich möglichst nicht zu haben... ;)
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