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Personaler fordert auf die Bewerbung zurückzuziehen

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was_guckst_du:
..in NRW wird der PR angehört und kann seine Bedenken aüssern...und er kann natürlich - wenn seine Bedenken nicht berücksichtigt werden - der auf diese Ausschreibung folgenden zustimmungspflichtige Maßnahme nicht zustimmen...

was_guckst_du:

--- Zitat von: xap am 07.02.2022 18:16 ---So ein Abbruch scheint mir doch gerichtlich angreifbar wenn im Anschluss eine neue Ausschreibung startet mit "derselben" Funktion. Oder wird da abseits vom Ausschreibungsverfahren auch die Stelle neu zugeschnitten? Und was hielte den Bewerber ab sich wieder darauf zu bewerben? Nicht falsch verstehen, auch ich habe schon interne Ausschreibungen gesehen, da hätte man auch den Namen dranschreiben können. Und das mehrfach. Unter aller Sau sowas.

--- End quote ---
...das Problem dabei ist überwiegend, dass die unterlegenen Bewerber selbst auf aussichtreiche Rechtsmittel verzichten...und der AG es beim nächsten mal wieder so macht...

XTinaG:

--- Zitat von: was_guckst_du am 08.02.2022 06:46 ---..in NRW wird der PR angehört und kann seine Bedenken aüssern...und er kann natürlich - wenn seine Bedenken nicht berücksichtigt werden - der auf diese Ausschreibung folgenden zustimmungspflichtige Maßnahme nicht zustimmen...

--- End quote ---

Also ist er lediglich zu hören? Und die Zustimmungsverweigerung muß sich in NRW nicht auf einen abschließenden Katalog von Verweigerungsgründen stützen, um Wirkung zu entfalten?

was_guckst_du:
...der PR wird natürlich seine Bedenken nicht äussern, weil er mit einer irgendeiner Formulierung nicht einverstanden ist, sondern wenn er aufgrund einer fehlerhaften Stellenausschreibung Zweifel an der Rechtssicherheit des gesamten Auswahlverfahrens inkl. folgender Einstellung, Umsetzung etc. hat...

XTinaG:
Im Bereich des BPersVG wäre damit keiner der abschließend aufgezählten Gründe für eine Zustimmungsverweigerung erfüllt. Die Dienststelle könnte die Maßnahme ohne weiteres durchführen.

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