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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
XTinaG:
--- Zitat von: Schmitti am 22.02.2022 08:35 ---
--- Zitat von: ProfTii am 22.02.2022 07:50 ---Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.
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Ich bleibe dabei, dass genau die gleichen Versorgungsengpässe auch aus Gründen eintreten können, die der Staat nicht verursacht hat. Ja, gleich kommt wieder blablaunbeachtlichblabla, aber wenn die Konsequenz die gleiche ist wie für die staatliche Maßnahme, kann Staat sehr wohl davon ausgehen, dass der Bürger in irgendeiner Form vorgesorgt hat/versorgt wird. Wer darin durch seine individuelle Ausprägung der Vollkaskomentalität oder des Sozialverhaltens zu stark eingeschränkt ist, hat mit einem 23-Einwohner-Ort im Übrigen auch eine exzellente Wohnsitzwahl getroffen. Wenn man solche Fälle in staatlichen Verordnungen vollständig geregelt haben will, verdoppeln wir den ö.D. und unser Bürokratismus explodiert.
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Die einzige Frage ist: hat der Staat durch seine freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahme dafür gesorgt, daß jemand sich nicht mehr selbst versorgen kann? Wenn die Antwort "Ja" lautet, ist er auch in der Verantwortung dafür.
BAT:
--- Zitat von: ProfTii am 22.02.2022 08:30 ---
Ich sehe das so, dass der Staat sich hier endlich mal aus einer Sache raushält, bei der der Mensch ganz gut selbst klar kommt. Sollte er meiner Meinung nach viel öfter und in viel mehr Bereichen tun.
Schafft es jemand nicht sich so adäquat zu versorgen, wie er es vor der Absonderung getan hat, liegt hier in meinen Augen mehr selbstverschuldetes Leid als Staatsversagen vor.
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Er hält sich ja nicht raus, er schafft Regelungen. Und du findest es prosperierend, wenn man sich innerhalb von "neuen" Regelungen in Teilbereichen raushält? Und dies nicht offen kommuniziert? Kein Wunder, das es mit diesem Land bergab geht. ;)
Schmitti:
--- Zitat von: XTinaG am 22.02.2022 08:46 ---Ich denke, in einem winzigen Kaff am Arsch der Welt mit 56k-Internet fernab von der Familie und ohne soziale Binungen vor Ort würdest Du kleinere Brötchen backen.
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Ja sicher. Und zwar soviele, dass ich damit auch mal ne Woche so über die Runden kommen würde, egal aus welchem Grund das erforderlich wird.
XTinaG:
Wenn Du die entsprechenden Lebensmittel daheim hast, ist das ja toll. Dann braucht der Staat sich ja nicht um Dich zu kümmern. Dann können wir ja wieder den Fokus auf diejenigen legen, die das nicht haben. Denn um die geht es hier.
ProfTii:
--- Zitat von: XTinaG am 22.02.2022 08:46 ---Der Staat hat sich hier aber nicht herausgehalten. Seine Maßnahme ist ja ursächlich für die Situation. Schildere mir doch gern einmal, was der Kollege an seiner Situation selbstverschuldet hat. Ich denke, in einem winzigen Kaff am Arsch der Welt mit 56k-Internet fernab von der Familie und ohne soziale Binungen vor Ort würdest Du kleinere Brötchen backen.
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Genau das hat der Kollege ja selbstverschuldet, seine Situation. Die "Ich habe niemanden den ich um Hilfe bitten kann"-Situation fasse ich unter selbstverschuldetes Leid.
Es wurde eine Regelung getroffen, bei der eine Konsequenz ungeregelt blieb. Hier hat der Staat sich rausgehalten, wie der Einzelne mit seiner Absonderung umgeht. Die Konsequenz die sich hieraus ergibt ist in meinen Augen sehr erträglich. Die Einzelschicksale für die das Probleme bedeutet bewegen sich in einem vernachlässigbaren Bereich. Und auch der H4-Empfänger muss keinen 20% mehr bezahlen, wenn er den netten Jungen aus der Nachbarschaft, die Caritas, den Lokalpolitiker auf Stimmenfang oder halt die verrückte Schreckschraube von nebenan fragt, ob er/sie für ihn einkaufen geht.
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