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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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XTinaG:
Das ist ja interessant. Man lädt also Schuld auf sich, wenn man bspw. fernab der Eltern lebt? Oder weil man wenige soziale Kontakte hat? Welche Zahl an sozialen Kontakten ist denn so die behrödliche Vorgabe, um keine Schuld auf sich zu laden? Merkste selber, oder?

Dein zweiter Absatz beginnt mit "Es wurde eine Regelung getroffen..." Das ist das Gegenteil von "sich raushalten". Die Regelung ist schlicht nicht zu Ende gedacht.

Wie nimmt man denn in Absonderung Kontakt zu "netten Jungen aus der Nachbarschaft" oder "verrückten Schreckschrauben" auf? Dazu müßte man ja zuvor die Kontaktdaten von denen gehabt haben. Aber wahrscheinlich ist Deine Kontaktiste voll mit "netten Jungen aus er Nachbarschaft". Ich habe so etwas nicht. Und das Problem ist: alle von Dir genannten können ganz einfach "nein" sagen. So wie wir das beim Kollegen gemacht haben, als seine E-Mailanfrage kam. Das wollte sich keiner antun.

ProfTii:
Wenn man scheinbar ein so netter Zeitgenosse ist, dass man von seinen Mitmenschen nicht mal mit Lebensmitteln versorgt werden will hat man daran sehr wahrscheinlich auch eine gewisse Schuld. Und ich verstehe den Begriff "Schuld" nicht als kategorisch negativ. Aber seine Entscheidungen sind ursächlich dafür, dass er fernab der Eltern und ohne soziale Bindungen lebt.

Natürlich muss man keine Bindungen haben und natürlich muss auch niemand einen mögen - das kann keine Grundlage für die Versorgung spielen, wenn es eine Zuständigkeit hierfür gibt. Gibt es aber nicht, also muss man dann auch mit diesen Konsequenzen leben.

XTinaG:
Nein, im Zweifelsfall muß er aufgrund dieser Konsequenzen sterben. Ursächlich verursacht durch eine staatliche freiheitsbeschränkende oder -entziehende Regelung, die nicht zu Ende gedacht worden ist.

ProfTii:
Vor dem verhungern beendet man die Quarantäne selbstständig und wird im Zweifel mit einer Freiheitsstrafe bestraft, während der man bestens versorgt wird

XTinaG:
Großartig. Also völlig durchdacht und in Konsequenz zu Ende gedacht.

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