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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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Kommunalgenie:

--- Zitat von: Hain am 15.02.2022 14:20 ---Unterstützen heißt Hilfe zur Selbsthilfe und nicht bestellen und geliefert bekommen. Wie eine solche Hilfe aussieht hängt von der Hilfebedürftigkeit der Person und den örtlichen Angeboten ab. Ich kann mir ehrlich gesagt keine Person vorstellen, die grundsätzlich arbeitsfähig ist und sich nicht mit einer Liste von Telefonnummern ausgestattet (die er wahrscheinlich vom ASD erhalten würde) sich selbst helfen könnte.

Dass jemand selbst mit diesen Hilfsangeboten nicht klarkommt, kann ich mir bei einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch weniger vorstellen. Dessen ungeachtet: Zu einer gesonderten Absonderungsunterkunft kann er selbst (in Absprache mit dem organisierenden Gesundheitsamt - jedenfalls in Niedersachsen) fahren, oder ist er bereits bettlägerig?

--- End quote ---

Das Haus bzw. Grundstück darf doch nicht verlassen werden, auch nicht alleine mit dem Auto.

Hain:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 15.02.2022 14:37 ---...
Das Haus bzw. Grundstück darf doch nicht verlassen werden, auch nicht alleine mit dem Auto.

--- End quote ---
Soweit es sich nicht um das unverzügliche Begeben an einen geeigneten Absonderungsort handelt, ist die Unterbrechung des Aufenthaltes unter den in § 3 der Nds. Absonderungsverordnung genannten Voraussetzungen zulässig - dazu gehört auch die Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

BAT:
Das ist eine klassische Regelungslücke. Nach aktuellem rechtlichen Stand besteht ein große Wahrscheinlichkeit einer langen Absonderung, da derjenige durch die Absonderung tot sein wird. Wobei man ohne Essen recht lange leben kann.

Es mangelnd bisher wohl an einer gerichtlichen/ politischen Klärung.

XTinaG:

--- Zitat von: Gartenilse am 15.02.2022 14:21 ---Meines Wissens gibt es in jeder größeren Stadt Ehrenamtliche Helfer für eben diese Fälle. Einfach mal bei der gemeinde anrufen oder DRK, Caritas, AWO...
Ansonsten hilft es auch immer, sich mit den Nachbarn gut zu verstehen.  8)
Kümmern MUSS sich niemand, wir sind ja nicht in der DDR.

--- End quote ---

Selbstverständlich muß sich staatlicherseits jemand kümmern, wenn eine staatliche Maßnahme dazu führt. Leute einsperren und verhungern lassen, ist weit eher „DDR“-like.

Gimborn fällt nach Deiner Wahrnehmung unter „größere Stadt“?

XTinaG:

--- Zitat von: Hain am 15.02.2022 14:20 ---Unterstützen heißt Hilfe zur Selbsthilfe und nicht bestellen und geliefert bekommen. Wie eine solche Hilfe aussieht hängt von der Hilfebedürftigkeit der Person und den örtlichen Angeboten ab. Ich kann mir ehrlich gesagt keine Person vorstellen, die grundsätzlich arbeitsfähig ist und sich nicht mit einer Liste von Telefonnummern ausgestattet (die er wahrscheinlich vom ASD erhalten würde) sich selbst helfen könnte.

Dass jemand selbst mit diesen Hilfsangeboten nicht klarkommt, kann ich mir bei einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch weniger vorstellen. Dessen ungeachtet: Zu einer gesonderten Absonderungsunterkunft kann er selbst (in Absprache mit dem organisierenden Gesundheitsamt - jedenfalls in Niedersachsen) fahren, oder ist er bereits bettlägerig?

--- End quote ---

Die Frage ist doch auch, wer würde ihm helfen?

Meines Wissens nach verfügt er über keinen PKW. Er fährt sonst wohl immer mit dem E-Bike nach Marienheide und von dort mit dem Zug weiter. Ist eine Mitfahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht das genaue Gegenteil von Isolation?

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