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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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Kaiser80:

--- Zitat von: Wdd3 am 22.02.2022 12:26 ---Wenn ich an einsame Gegenden denke fallen mir als erstes Langeneß, Hooge, Nordstrandischmoor, Oland, Gröde, Habel, Norderoog, Süderoog, Südfall und Hamburger Hallig ein. Auf die trifft vorgenanntes Szenario immer Mal ein. Die Menschen dort wissen das und haben einfach mal eine Konserve mehr im Regal. Das tun sie ganz ohne den Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen. Ganz pragmatisch wie ich schon einmal angemerkt habe...

--- End quote ---
Genau, IMMER MAL. Sturmfluten sind i.dR. ja auch nicht staatlicherseits angeordnet.

BAT:

--- Zitat von: Schokobon am 22.02.2022 12:31 ---
Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.

--- End quote ---

Das Gegenteil ist hier der Fall. Eine Erhöhung der Kontakte löge damit vor, was nicht im Interesse des Infektionsschutzes ist.

was_guckst_du:
...das ist doch im Grunde hier nur eine rein akademische Diskussion, die zu keinem Ergebnis führt...es geht nur um Prinzipienreiterei...

...wie soll denn der Staat z.B. überhaupt wissen, wer aufgrund seiner Absonderungsverfügung in eine der beschriebenen Notlage gerät?...ich hör die Datenschützer schon schreien...vielleicht sollte er an jeder Milchkanne einen Melder stationieren, um einer Fürsorgeverpflichtung - wenn diese überhaupt besteht - nachzukommen?...

...hat der Ehemann oder die Ehefrau, die aufgrund von Gewalttätigkeiten eine polizeiliches Hausverbot erteilt bekommen, dann auch Anspruch auf Hotelzimmer und Stulle?...

BAT:
Hä, ist doch ganz einfach.

Die Regelungen bestehen doch. Man muss sie nur kurzfristig aktivieren, also die 90er Fachbereiche nach KGST. Was es da so alles gibt: Ernährungsamt, "Wasenplätze", etc.

Kaiser80:

--- Zitat von: was_guckst_du am 22.02.2022 14:07 ---...das ist doch im Grunde hier nur eine rein akademische Diskussion, die zu keinem Ergebnis führt...es geht nur um Prinzipienreiterei...

...wie soll denn der Staat z.B. überhaupt wissen, wer aufgrund seiner Absonderungsverfügung in eine der beschriebenen Notlage gerät?...ich hör die Datenschützer schon schreien...vielleicht sollte er an jeder Milchkanne einen Melder stationieren, um einer Fürsorgeverpflichtung - wenn diese überhaupt besteht - nachzukommen?...

...hat der Ehemann oder die Ehefrau, die aufgrund von Gewalttätigkeiten eine polizeiliches Hausverbot erteilt bekommen, dann auch Anspruch auf Hotelzimmer und Stulle?...

--- End quote ---
Nein. Es ist doch eine Diskussion zu einem real existierendem Ereignis. Auch wenn es selten ist.

Der Staat könnte es wissen, er ist schlicht nicht gut genug dafür aufgestellt. Ob man möchte, dass der/ein Staat dafür gut genug aufgestellt ist und alles regeln soll ist natürlich auch hier zu recht hinterfragt und kritisiert worden.

Nein hat er/sie nicht. Hat aber auch mit dem SV so viel zu tun wie ne Kuh mim Radfahren...

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