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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Lars73:
Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.
Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.
was_guckst_du:
--- Zitat von: XTinaG am 16.02.2022 08:39 ---Bei einer behördlich angeordneten Absonderung bestimmst Du eben nicht über Dich selbst. Und genau das ist der Punkt.
--- End quote ---
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...
...im Übrigen verliere ich nicht die Selbstbestimmung über mein leben, wenn ich an einer roten Ampel stehen bleiben muss...
...um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, gehört natürlich die Fähigkeit zum abstrakten Denken...diese Fähigkeit geht bei Einigen bei dem Bestreben, immer und überall Recht haben zu wollen, mitunter mal verloren...
Kaiser80:
--- Zitat von: Lars73 am 16.02.2022 08:52 ---Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.
Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.
--- End quote ---
Sehe ich 100% genauso.
Ich bleib auch bei meiner ersten Aussagen: Dass muss doch irgendwo/-wie normiert sein oder sich aus dem GG ableiten.
Wo und wenn man sich nicht mehr selbst "versorgen" (lassen) kann, hat der Staat die Pflicht.
Knast, Betreuung geschäftsunfähiger Personen, Familienhilfe, PsychKG etc. Ist doch auch geregelt...
XTinaG:
--- Zitat von: was_guckst_du am 16.02.2022 09:00 ---
--- Zitat von: XTinaG am 16.02.2022 08:39 ---Bei einer behördlich angeordneten Absonderung bestimmst Du eben nicht über Dich selbst. Und genau das ist der Punkt.
--- End quote ---
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...
...im Übrigen verliere ich nicht die Selbstbestimmung über mein leben, wenn ich an einer roten Ampel stehen bleiben muss...
...um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, gehört natürlich die Fähigkeit zum abstrakten Denken...diese Fähigkeit geht bei Einigen bei dem Bestreben, immer und überall Recht haben zu wollen, mitunter mal verloren...
--- End quote ---
Durch Deine Wahlentscheidung hast Du in den genannten Fällen nur dann über Dein Leben bestimmt, wenn die von Dir gewählte Partei allein oder mit anderen die Mehrheit stellte. Da klafft eine Lücke groß wie ein Scheunentor in Deiner Argumentation.
Die Absonderung ist ein staatlicher Zwangsakt mit freiheitsentziehendem Charakter. Wenn Du das nicht als Einschränkung Deiner Selbstbestimmung siehst, bist Du wohl der Sonderling.
Ich sehe es wie Lars73 und Kaiser80, der Staat ist bei einem solchen Zwangsakt in der Verantwortung. Ich finde es bedenklich, daß hier keine explizite Regelung getroffen worden ist. Bis man bei den völlig überforderten Ortsbehörden überhaupt jemand auch nur erreichte und dann auch noch ne Entscheidung herbeigeführt hätte, wäre man wohl längst verhungert.
Hain:
--- Zitat von: Kaiser80 am 16.02.2022 09:04 ---
--- Zitat von: Lars73 am 16.02.2022 08:52 ---Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.
Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.
--- End quote ---
Sehe ich 100% genauso.
Ich bleib auch bei meiner ersten Aussagen: Dass muss doch irgendwo/-wie normiert sein oder sich aus dem GG ableiten.
Wo und wenn man sich nicht mehr selbst "versorgen" (lassen) kann, hat der Staat die Pflicht.
Knast, Betreuung geschäftsunfähiger Personen, Familienhilfe, PsychKG etc. Ist doch auch geregelt...
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Die Kosten einer Unterbringung nach dem PsychKG trägt der/die Betroffene selbst, ebenso wie einen Betreuer - in beiden Fällen trägt der Staat Kosten nur subsidiär. Gleiches trifft für die verschuldensunabhängige Haftung als Zustandsstörer im Ordnungsrecht zu.
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