Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung E10 auf E11
Ramirez:
Immer alles schriftlich geben lassen.
Mündlich, egal ob direkt oder per Telefon, ist meiner Erfahrung nach ein Ansporn für Personaler gedruckst um die Wahrheit zu kommen oder direkt zu lügen. Bei zwei VKA Arbeitgebern und mehreren Personalern so erlebt, das scheint deren Ziel für LOB zu sein.
Am Ende hat man dann etwas verwechselt oder so nie gesagt!
Tagelöhner:
Diese Vorgehensweise kommt mir aus meinem Umfeld auch bekannt vor. Offiziell begründet wird dies damit, dass anfangs noch nicht alle Aufgaben übertragen werden. In der Praxis ändert sich dann allerdings meistens später auch nichts mehr an der Aufgabenzuweisung. Es existieren keine Stellenbeschreibungen und das subalterne Führungspersonal nimmt die Einteilung bzw. Aufgabenzuteilung de facto wahr und scherrt sich nicht um tarifrechtliche Folgen.
Gründe sind:
- Wenigstens temporäre Einsparung von Personalkosten
- Flexiblere Stellenbewirtschaftung um ein wenig besser wie im Beamtenbereich mit Stellen jonglieren zu können, auch wenn diese tariflich unbeachtlich sind entfalten Sie Zwänge. Haushaltsrecht schlägt Tarifrecht, bis jemand eine Eingruppierungsfeststellungsklage durchzieht.
- Einführung einer Art Pseudoentwicklungsmöglichkeit, um das Tarifsystem dem Beamtensystem ähnlicher werden zu lassen und Pseudoperspektiven zu schaffen
Und wen wundert es auch? Sind die 0815-Personaler im ÖD doch in aller Regel im Beamtenverhältnis und bis ins Mark durch dessen Prinzipien und Denkweisen verkorkst.
XTinaG:
Wenn tatsächlich zunächst eine auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die zu einer niedrigeren Eingruppierung führt, ist das ja nicht weiter zu beanstanden. Auch dann nicht, wenn das nur die auszuübende Tätigkeit und nicht die ausgeübte Tätigkeit berührt. Genau diesen Schritt versäumt jedoch die Masse der kommunalen Arbeitgeber. Wenn dann tatsächlich der Einsparungswille hinter dem Handeln der namens des Arbeitsgebers handelnden Personen steht, handelt es sich dann tatsächlich um Betrug im strafrechtlichen Sinne. Angesichts des dafür zu erwartenden Strafmaßes sollten sich insbesondere Beamte mit solchem Handeln zurückhalten, wenn sie diesen Status aufrechterhalten möchten.
WasDennNun:
--- Zitat von: Tagelöhner am 24.02.2022 10:11 ---Diese Vorgehensweise kommt mir aus meinem Umfeld auch bekannt vor. Offiziell begründet wird dies damit, dass anfangs noch nicht alle Aufgaben übertragen werden. In der Praxis ändert sich dann allerdings meistens später auch nichts mehr an der Aufgabenzuweisung. Es existieren keine Stellenbeschreibungen und das subalterne Führungspersonal nimmt die Einteilung bzw. Aufgabenzuteilung de facto wahr und scherrt sich nicht um tarifrechtliche Folgen.
--- End quote ---
Da gibt es grundsätzlich dann folgende Konstellationen:
Man bekommt e10er Aufgaben übertragen und übt diese aus, es werden später keine anderen Aufgabenzuschnitte übertragen, aber man erhält zunächst nur eg10 und dann eg11 ("Eingruppierungsirrtum" AG und man darf froh sein übertariflich bezahlt zu werden.)
Man bekommt e11er Aufgaben übertragen und übt diese aus, es werden später keine anderen Aufgabenzuschnitte übertragen, aber man erhält zunächst nur eg10 und dann eg11 ("Eingruppierungsirrtum" AG und man sollte nach der Probezeit sein Entgelt der EG11 ab Tag eins Rückwirkend einfordern)
Man bekommt e10er Aufgaben übertragen und übt diese aus, es werden später keine anderen Aufgabenzuschnitte übertragen, allerdings werden EG11 Tätigkeiten ausgeübt, weil Cheffe und der AG das auch möchte, aber es nicht verschriftlicht, man erhält zunächst nur eg10 und dann eg11
Man bekommt keine Aufgaben übertragen und übt irgendwelche Aufgaben aus weil Cheffe und der AG das auch möchte, aber es nichts verschriftlicht, man erhält zunächst nur eg10 und dann eg11.("Eingruppierungsirrtum" AG und man sollte nach der Probezeit sein Entgelt der EG11 ab Tag eins rückwirkend einfordern, nachdem dokumentiert hat, was man die ganze Zeit an Tätigkeiten gemacht hat und das PA bestätigt dass man diese auch zukünftig machen soll.)
ITheini:
Kündigung aussprechen. Dann wird es ganz schnell gehen mit der EG11.... Leider das Einzige wie ein AG dazu gebracht werden kann, dass man das Ernst meint. Ansonsten: Warten bis 2023.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version