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Entlastungspaket der Ampel
Garfield73:
Ok, unter Nullsummenspiel verstehe ich halt was anderes.
Aber dann ist das ja geklärt ;)
Schokobon:
--- Zitat von: Bastel am 24.02.2022 06:15 ---Der Grundfreibetrag und die erhöhte AN Pauschale müssten sich eigentlich direkt aufs Netto auswirken.
--- End quote ---
Vorweg: Bin kein Experte :-X
Beim erhöhten Grundfreibetrag müssten meiner laienhaften Einschätzung nach die monatlichen Lohnsteuervorauszahlungen angepasst (gesenkt) werden, da sonst zwangsläufig überzahlt würde. Das hätte unmittelbar einen Einfluss auf den monatlichen Nettolohn, oder?
Wie wirkt sich die AN Pauschale auf den monatlichen Nettolohn aus? Wird das auch bereits monatlich irgendwie berücksichtigt?
Garfield73:
Der Grundfreibetrag ist in den Lohnsteuerklassen I-IV berücksichtigt, der WK-PB in den Klassen I-V.
Und somit wird beides schon berücksichtigt. Wenn es auch nicht viel ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Schokobon am 24.02.2022 13:49 ---Wie wirkt sich die AN Pauschale auf den monatlichen Nettolohn aus? Wird das auch bereits monatlich irgendwie berücksichtigt?
--- End quote ---
200/12 * Grenzsteuersatz ist ungefähr das was Netto mehr bei rüber kommt. Also irgendwas zwischen 0 und 6,66€
WasDennNun:
--- Zitat von: Bastel am 24.02.2022 13:36 ---
--- Zitat von: Garfield73 am 24.02.2022 13:31 ---
--- Zitat von: Bastel am 24.02.2022 12:09 ---Äh doch. Die Erhöhung bringt 0,03€ ab dem 21km. Das sind zusätzlich also 0,03€*220*31=204,6€.
Durch die Erhöhung des Pauschbetrags bringt mir das ganze also erst ab 51km etwas.
--- End quote ---
Dir ist aber schon klar, dass es den Pauschbetrag nur gibt, sofern die Werbungskosten insgesamt unter (jetzt dann) 1200 € liegen?
Den gibt es nicht zusätzlich.
Und damit ist das kein Nullsummenspiel.
"Nah"Pendler profitieren von der Pauschale, "Fern"Pendler von der Erhöhung.
Wenn es auch insgesamt nur peanuts sind.
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Eventuell habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Der Pendler in meinem Beispiel profitiert nur von einer der beiden Maßnahmen und nicht von beiden.
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Und das gilt für alle Pendler und Steuerzahler, dass sie nur von einer der beiden Maßnahmen profitieren können.
Alle Pendler mit mehr als 20km Weg profitieren von der Pendlerpauschalen.
Es gibt nur einige wenige Pendler, die profitieren von keiner dieser beiden Maßnahmen.
Und da die beiden Maßnahmen kein Summenzusammenhang haben, können Sie da auch keine Null erspielen.
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